In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Ausschlüsse:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
• aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind;
• im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
Dokumentversion: 2021.11
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
• aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind;
• im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
Dokumentversion: 2021.11