In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Außenversicherung:
(7) Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sind oder Ihrem Gebrauch dient, sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Ausnahme: Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
(2) Halten Sie oder eine mitversicherte Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sich zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder einem freiwilligem sozialen Jahr außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend, wie er nicht dort einen eigenen Haushalt gegründet hat.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sind oder Ihrem Gebrauch dient, sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Ausnahme: Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
(2) Halten Sie oder eine mitversicherte Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sich zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder einem freiwilligem sozialen Jahr außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend, wie er nicht dort einen eigenen Haushalt gegründet hat.
Dokumentversion: 2024.01