In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Welche Obliegenheiten sind bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen?:
Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen?
(7) Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldha(es Zögern“.)
(2) Sie müssen die ARAG Allgemeine vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
(,) Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass der Schaden vermieden bzw. verringert wird. (Entsprechend ) 82 Versicherungsvertragsgesetz. Dieser bestimmt zum Beispiel in Absatz 7: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.)
(4) Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Dokumentversion: 2024.01
Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen?
(7) Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldha(es Zögern“.)
(2) Sie müssen die ARAG Allgemeine vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
(,) Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass der Schaden vermieden bzw. verringert wird. (Entsprechend ) 82 Versicherungsvertragsgesetz. Dieser bestimmt zum Beispiel in Absatz 7: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.)
(4) Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Dokumentversion: 2024.01