In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Welche Sachen sind versichert und welche Sachen nicht?:
(7) Versichert sind die sich in Ihrem oder einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) Besitz befindlichen, eigengenutzten Geräte
a) Handys und Smartphones,
b) PC, Laptop, Notebook, Tablet und
c) Spielekonsolen sowie
d) folgendes Zubehör: Maus, Tastatur, Monitor, Lautsprecher, Kopfhörer, Gamepad, Controller, Joystick, Spielelenkrad inklusive Pedale, Mikrofon, Webcam und VR-Brille
e) Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt.
(2) Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
(,) Nicht versichert sind
a) Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
b) fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person im Sinne der Sonderbedingung 72b Absatz sind;
c) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Versichert sind die sich in Ihrem oder einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) Besitz befindlichen, eigengenutzten Geräte
a) Handys und Smartphones,
b) PC, Laptop, Notebook, Tablet und
c) Spielekonsolen sowie
d) folgendes Zubehör: Maus, Tastatur, Monitor, Lautsprecher, Kopfhörer, Gamepad, Controller, Joystick, Spielelenkrad inklusive Pedale, Mikrofon, Webcam und VR-Brille
e) Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt.
(2) Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
(,) Nicht versichert sind
a) Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
b) fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person im Sinne der Sonderbedingung 72b Absatz sind;
c) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Dokumentversion: 2024.01