In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Welche Schäden werden nicht ersetzt?:
Nicht ersetzt werden Schäden,
(7) die bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach ) 2 einen Betrag von +/ Euro nicht erreichen,
(2) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann,
(,) soweit anderweitige von Ihnen eingebundene Dienstleister (zum Beispiel Onlinebezahlsysteme oder Onlinetreuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind,
(4) soweit sie von Ihnen oder Mitversicherten im Sinne von ) , der Sonderbedingung 72 a verursacht wurden,
(+) an Daten und Dateien, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel sogenannte Raubkopien oder So(ware, für deren Nutzung keine Berechtigung bestand),
(6) durch Kauf, Verkauf oder Nutzung von Dienstleistungen, (So(ware-)Lizenzen, Urheberrechten, Downloads, Strom, Gas und Kauf von Tieren,
(.) die in Verbindung mit dem Verkauf von Sachen stehen () 2 Nr. 2), sofern die Versendung der Ware vor Erhalt der Gegenleistung erfolgte,
(8) aus Kauf und Verkauf von Sachen () 2 Nr. 7 und Nr. 2), bei denen der Vertragspartner seinen Sitz oder Wohnort außerhalb des Europäischen Wirtscha(sraums (EWR) hat oder der zugrunde liegende Vertrag gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder
(9) die im Zusammenhang mit einer beruflichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen.
Dokumentversion: 2024.01
Nicht ersetzt werden Schäden,
(7) die bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach ) 2 einen Betrag von +/ Euro nicht erreichen,
(2) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann,
(,) soweit anderweitige von Ihnen eingebundene Dienstleister (zum Beispiel Onlinebezahlsysteme oder Onlinetreuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind,
(4) soweit sie von Ihnen oder Mitversicherten im Sinne von ) , der Sonderbedingung 72 a verursacht wurden,
(+) an Daten und Dateien, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel sogenannte Raubkopien oder So(ware, für deren Nutzung keine Berechtigung bestand),
(6) durch Kauf, Verkauf oder Nutzung von Dienstleistungen, (So(ware-)Lizenzen, Urheberrechten, Downloads, Strom, Gas und Kauf von Tieren,
(.) die in Verbindung mit dem Verkauf von Sachen stehen () 2 Nr. 2), sofern die Versendung der Ware vor Erhalt der Gegenleistung erfolgte,
(8) aus Kauf und Verkauf von Sachen () 2 Nr. 7 und Nr. 2), bei denen der Vertragspartner seinen Sitz oder Wohnort außerhalb des Europäischen Wirtscha(sraums (EWR) hat oder der zugrunde liegende Vertrag gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder
(9) die im Zusammenhang mit einer beruflichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen.
Dokumentversion: 2024.01