In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz (Versicherungsfälle)?:
Die ARAG Allgemeine ersetzt Ihnen Vermögensschäden, die im Rahmen der Nutzung des Internets durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen eines Dritten entstehen.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des in Geld messbaren Vermögens des Geschädigten schadenbedingt geringer ist als vor dem schädigenden Ereignis und es sich weder um einen Sachnoch Personenschaden handelt.
Dritte im Sinne dieser Bedingungen sind Personen, die von Ihnen oder einer in ) , der Sonderbedingung 72 a genannten Person weder beau(ragt noch berechtigt wurden.
Die Versicherungssumme beträgt ,./// Euro pro Versicherungsfall und 7/./// Euro pro Versicherungsjahr in folgenden Fällen:
(7) Kauf von Sachen
a) Sie haben eine Sache zum privaten Gebrauch ausschließlich unter Verwendung des Internets erworben und bezahlt (Onlinekauf).
Sachen im Sinne dieser Bedingungen sind körperliche Gegenstände, die verschickt werden können. Nicht hierzu zählen solche, die lediglich einen Gegenwert verkörpern, wie zum Beispiel Zahlungsmittel, Wertpapiere, Briefmarken, Gutscheine oder Eintrittskarten.
b) Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn
• die Sache nicht zum avisierten Liefertermin zugegangen ist oder
• erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht und für den nach der Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht geeignet ist und
• Sie die Ihnen gesetzlich und vertraglich zustehenden Rechte, insbesondere Widerruf, Rücktritt, Mängelrüge ausgeübt haben, ohne dass der Verkäufer daraufhin seinen Verpflichtungen, innerhalb einer angemessen Frist (maximal ein Monat), nachgekommen ist.
(2) Identitätstäuschung bei Verkauf von Sachen
a) Sie haben eine Sache ausschließlich unter Verwendung des Internets veräußert (Onlineverkauf). Dabei hat Sie der Käufer über seine Identität getäuscht, indem er die Zugangsdaten zu einem Onlineportal einer anderen Person (vermeintlicher Käufer) benutzt hat.
b) Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn Sie dem vermeintlichen Käufer aufgrund rechtlicher Verpflichtung den bereits erhaltenen Kaufpreis erstattet haben.
(,) Missbräuchliche Kontoverfügungen
a) Durch eine missbräuchliche Verfügung eines Dritten durch Phishing oder Pharming im Rahmen eines online durchgeführten Bankgeschä(s wurde Ihr Konto belastet.
• Eine missbräuchliche Verfügung liegt vor, wenn der handelnde Dritte zu einer Verfügung über Ihr Vermögen weder selbst berechtigt noch von Ihnen oder einer in ) , der Sonderbedingung 72 a genannten Person beau(ragt oder bevollmächtigt worden ist.
• Um Phishing handelt es sich bei Verfahren, bei denen Täter mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangsund Identifikationsdaten von arglosen Dritten zu erlangen versuchen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus. Ziel dieser Angriffe ist es, mit den gewonnenen Daten unter der Identität des Inhabers im Onlineverkehr unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
• Beim Pharming handelt es sich um eine dem Phishing verwandte Art der Erlangung von vertraulichen Daten im Internet. Der Angriff erfolgt durch eine Manipulation des Systems, das das Opfer zur Benutzung des Internets gebraucht, ohne dass dessen direkte Mitwirkung notwendig wäre.
Versicherungsschutz besteht dabei
• nur für ausschließlich privat genutzte Bankkonten, die bei einer Niederlassung eines Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden;
• wenn das Kreditinstitut oder dessen Versicherer den Ersatz des Ihnen entstandenen Vermögensschadens wegen grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Kundenpflichten gegenüber der Bank teilweise oder vollständig zu Recht schri(lich abgelehnt hat. Im Fall einer teilweisen Ablehnung wird der Differenzbetrag erstattet.
b) Der Versicherungsfall ist mit der nicht umkehrbaren Belastung Ihres Kontos eingetreten.
(4) Identitätsmissbrauch
a) Durch Identitätsmissbrauch hat ein Dritter Ihr ausschließlich privat genutztes Onlinekundenkonto verwendet. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von personenbezogenen Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen oder einer in ) , der Sonderbedingung 72 a genannten Person beau(ragt oder bevollmächtigt worden ist.
b) Der Versicherungsfall ist mit der nicht umkehrbaren Belastung Ihres Bankkontos eingetreten.
(+) Datenbeschädigung/-zerstörung
a) Ein Dritter hat Schadso(ware auf Ihrem internetfähigen Endgerät implementiert.
b) Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn Ihnen Daten oder Dateien verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.
c) Die ARAG Allgemeine ersetzt die Kosten für den Versuch der Wiederbeschaffung bzw. der Wiederherstellung ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Dateien. Sie haben keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Wiederbeschaffung bzw. Rettung. Zudem haben Sie keinen Anspruch auf darüber hinausgehende Entschädigungsleistungen.
(6) Kostenerstattung für Dokumente nach einem Identitätsdiebstahl
nach einem Identitätsdiebstahl (Beispiel: Ihr Kundenkonto wurde gehackt) erstattet Ihnen die ARAG Allgemeine die Gebühren für den Austausch oder die Wiederbeschaffung von Zahlungskarten (Beispiel: Kreditkarte) und Identitätsdokumenten (Beispiel: Reisepass). Je Versicherungsfall übernimmt sie 2+/ Euro, insgesamt bis zu +// Euro je Kalenderjahr.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass Sie eine Strafanzeige wegen des Diebstahls Ihrer Identitätsdaten erstattet haben.
Dokumentversion: 2024.01
Die ARAG Allgemeine ersetzt Ihnen Vermögensschäden, die im Rahmen der Nutzung des Internets durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen eines Dritten entstehen.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des in Geld messbaren Vermögens des Geschädigten schadenbedingt geringer ist als vor dem schädigenden Ereignis und es sich weder um einen Sachnoch Personenschaden handelt.
Dritte im Sinne dieser Bedingungen sind Personen, die von Ihnen oder einer in ) , der Sonderbedingung 72 a genannten Person weder beau(ragt noch berechtigt wurden.
Die Versicherungssumme beträgt ,./// Euro pro Versicherungsfall und 7/./// Euro pro Versicherungsjahr in folgenden Fällen:
(7) Kauf von Sachen
a) Sie haben eine Sache zum privaten Gebrauch ausschließlich unter Verwendung des Internets erworben und bezahlt (Onlinekauf).
Sachen im Sinne dieser Bedingungen sind körperliche Gegenstände, die verschickt werden können. Nicht hierzu zählen solche, die lediglich einen Gegenwert verkörpern, wie zum Beispiel Zahlungsmittel, Wertpapiere, Briefmarken, Gutscheine oder Eintrittskarten.
b) Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn
• die Sache nicht zum avisierten Liefertermin zugegangen ist oder
• erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht und für den nach der Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht geeignet ist und
• Sie die Ihnen gesetzlich und vertraglich zustehenden Rechte, insbesondere Widerruf, Rücktritt, Mängelrüge ausgeübt haben, ohne dass der Verkäufer daraufhin seinen Verpflichtungen, innerhalb einer angemessen Frist (maximal ein Monat), nachgekommen ist.
(2) Identitätstäuschung bei Verkauf von Sachen
a) Sie haben eine Sache ausschließlich unter Verwendung des Internets veräußert (Onlineverkauf). Dabei hat Sie der Käufer über seine Identität getäuscht, indem er die Zugangsdaten zu einem Onlineportal einer anderen Person (vermeintlicher Käufer) benutzt hat.
b) Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn Sie dem vermeintlichen Käufer aufgrund rechtlicher Verpflichtung den bereits erhaltenen Kaufpreis erstattet haben.
(,) Missbräuchliche Kontoverfügungen
a) Durch eine missbräuchliche Verfügung eines Dritten durch Phishing oder Pharming im Rahmen eines online durchgeführten Bankgeschä(s wurde Ihr Konto belastet.
• Eine missbräuchliche Verfügung liegt vor, wenn der handelnde Dritte zu einer Verfügung über Ihr Vermögen weder selbst berechtigt noch von Ihnen oder einer in ) , der Sonderbedingung 72 a genannten Person beau(ragt oder bevollmächtigt worden ist.
• Um Phishing handelt es sich bei Verfahren, bei denen Täter mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangsund Identifikationsdaten von arglosen Dritten zu erlangen versuchen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus. Ziel dieser Angriffe ist es, mit den gewonnenen Daten unter der Identität des Inhabers im Onlineverkehr unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
• Beim Pharming handelt es sich um eine dem Phishing verwandte Art der Erlangung von vertraulichen Daten im Internet. Der Angriff erfolgt durch eine Manipulation des Systems, das das Opfer zur Benutzung des Internets gebraucht, ohne dass dessen direkte Mitwirkung notwendig wäre.
Versicherungsschutz besteht dabei
• nur für ausschließlich privat genutzte Bankkonten, die bei einer Niederlassung eines Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden;
• wenn das Kreditinstitut oder dessen Versicherer den Ersatz des Ihnen entstandenen Vermögensschadens wegen grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Kundenpflichten gegenüber der Bank teilweise oder vollständig zu Recht schri(lich abgelehnt hat. Im Fall einer teilweisen Ablehnung wird der Differenzbetrag erstattet.
b) Der Versicherungsfall ist mit der nicht umkehrbaren Belastung Ihres Kontos eingetreten.
(4) Identitätsmissbrauch
a) Durch Identitätsmissbrauch hat ein Dritter Ihr ausschließlich privat genutztes Onlinekundenkonto verwendet. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von personenbezogenen Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen oder einer in ) , der Sonderbedingung 72 a genannten Person beau(ragt oder bevollmächtigt worden ist.
b) Der Versicherungsfall ist mit der nicht umkehrbaren Belastung Ihres Bankkontos eingetreten.
(+) Datenbeschädigung/-zerstörung
a) Ein Dritter hat Schadso(ware auf Ihrem internetfähigen Endgerät implementiert.
b) Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn Ihnen Daten oder Dateien verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.
c) Die ARAG Allgemeine ersetzt die Kosten für den Versuch der Wiederbeschaffung bzw. der Wiederherstellung ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Dateien. Sie haben keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Wiederbeschaffung bzw. Rettung. Zudem haben Sie keinen Anspruch auf darüber hinausgehende Entschädigungsleistungen.
(6) Kostenerstattung für Dokumente nach einem Identitätsdiebstahl
nach einem Identitätsdiebstahl (Beispiel: Ihr Kundenkonto wurde gehackt) erstattet Ihnen die ARAG Allgemeine die Gebühren für den Austausch oder die Wiederbeschaffung von Zahlungskarten (Beispiel: Kreditkarte) und Identitätsdokumenten (Beispiel: Reisepass). Je Versicherungsfall übernimmt sie 2+/ Euro, insgesamt bis zu +// Euro je Kalenderjahr.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass Sie eine Strafanzeige wegen des Diebstahls Ihrer Identitätsdaten erstattet haben.
Dokumentversion: 2024.01