In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Wiederherbeigescha.e Sachen:
(7) Anzeigepflicht
Sollte in den Fällen des ) 2 Absatz 7 und Absatz 2 eine Lieferung der gekau(en Sache oder eine Rückerstattung des Kaufpreises nachträglich noch erfolgen, haben Sie oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
(2) Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Haben Sie die nachgelieferte Sache erhalten, bevor Ihnen die volle Entschädigung hierfür durch die ARAG Allgemeine gezahlt worden ist, behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie der ARAG Allgemeine die nachgelieferte Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
(,) Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
Haben Sie die nachgelieferte Sache erst erhalten, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder der ARAG Allgemeine die Sache zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der schri(lichen Aufforderung auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf die ARAG Allgemeine über.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Anzeigepflicht
Sollte in den Fällen des ) 2 Absatz 7 und Absatz 2 eine Lieferung der gekau(en Sache oder eine Rückerstattung des Kaufpreises nachträglich noch erfolgen, haben Sie oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
(2) Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Haben Sie die nachgelieferte Sache erhalten, bevor Ihnen die volle Entschädigung hierfür durch die ARAG Allgemeine gezahlt worden ist, behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie der ARAG Allgemeine die nachgelieferte Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
(,) Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
Haben Sie die nachgelieferte Sache erst erhalten, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder der ARAG Allgemeine die Sache zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der schri(lichen Aufforderung auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf die ARAG Allgemeine über.
Dokumentversion: 2024.01