Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Basis schützt Ihr Unternehmen unter anderem bei Schädigung der E-Reputation, Identitätsmissbrauch und Missbrauch von Zahlungsmitteln. Ergänzend gibt es Aktiven Straf-Rechtsschutz, Beratung bei Urheberrechtsverstößen, Straf-Rechtsschutz, das ARAG JuraTel® sowie einen Reputations-Check.
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüche
aa) wegen Schädigung der „E-Reputation“ Ihres Unternehmens:
Als Schädigung der „E-Reputation“ gilt die Rufschädigung Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen. (Zum Beispiel: Sie werden auf einem Bewertungsportal unsachlich bewertet und wollen den Eintrag löschen lassen.)
bb) wegen Identitätsmissbrauchs:
Als „Identitätsmissbrauch“ bezeichnet wird die ungenehmigte Verwendung von Identifizierungselemente (zum Beispiel: Postadresse, Telefonnummer, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Schein, Bankverbindungsdaten) oder Identitätsauthentifizierungselementen (zum Beispiel: Benutzername, Login-Daten, Passwörter, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Kreditkartendaten) Ihres Unternehmens durch einen Dritten mit dem Ziel, eine Ihr Unternehmen schädigende Betrugshandlung zu begehen, zum Beispiel Erlangung von Kredit unter falschem Namen.
cc) wegen Missbrauchs von Zahlungsmitteln:
- zum Beispiel Kreditkarten, „elektronisches Geld“;
- zum Beispiel Nutzung von Kreditkartendaten durch Dritte im Internet für Onlineeinkäufe.
b) Aktiver Straf-Rechtsschutz
für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie eine Strafanzeige wegen Schädigung der „E-Reputation“ (siehe 2 a aa) Ihres Unternehmens oder wegen Identitätsmissbrauchs (siehe 2 a bb) erstatten wollen; die Versicherungssumme ist auf insgesamt 7./// Euro je Kalenderjahr begrenzt.
c) Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Wir übernehmen je Beratung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen nicht mehr als 7./// Euro.
d) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
e) ARAG JuraTel®
Wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder. Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts
- in Deutschland im Umfang des ) + Absatz 7a ARB
- im Ausland bis zu maximal 2+/ Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
f) Reputations-Check
Wir lassen das Netz für Ihr versichertes Unternehmen nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Wir benennen Ihnen hierfür einen spezialisierten Dienstleister. Dessen Kosten übernehmen wir bis zu 7// Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Basis bündelt mehrere Leistungsbausteine rund um den Ruf und die digitale Sicherheit Ihres Unternehmens. Sie erhalten Unterstützung, wenn Ihr Unternehmen im Netz zu Unrecht schlecht dargestellt wird, wenn Identitäten oder Zahlungsmittel missbraucht werden, bei Urheberrechts-Abmahnungen sowie bei strafrechtlichen Vorwürfen im beruflichen Kontext. Ergänzend stehen eine telefonische Erstberatung und ein aktiver Reputations-Check bereit.
Häufige Fragen
Was zählt als Schädigung der „E-Reputation“?
Als Schädigung der „E-Reputation“ gilt die Rufschädigung Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen – etwa eine unsachliche Bewertung auf einem Bewertungsportal, die Sie löschen lassen wollen.
Besteht Schutz bei einem Verbrechensvorwurf im Straf-Rechtsschutz?
Nein. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Was leistet der Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen?
Er umfasst ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Je Beratung wird die Vergütung eines Rechtsanwalts übernommen, für alle Beratungen eines Kalenderjahres nicht mehr als 7./// Euro.
Wozu dient der Reputations-Check?
Das Netz wird für Ihr versichertes Unternehmen nach rufschädigenden Inhalten durchsucht. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Die Kosten des benannten Dienstleisters werden bis zu 7// Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr übernommen.
Was bietet das ARAG JuraTel®?
Über eine Rufnummer erhalten Sie schnellen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen deutschsprachige Anwälte für das jeweilige Landesrecht zur Verfügung – zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder.
Dokumentversion: 2024.01