In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung legt der Tarif Basis fest, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten dabei die genannten Bestimmungen der ARB sinngemäß.
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der )) 7, ,a bis +a, . bis 7/, 7, bis 7. und 2/ ARB sinngemäß.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung klärt, welche Vorschriften herangezogen werden, wenn im Vertrag nichts Abweichendes festgelegt ist. In diesem Fall kommen die aufgeführten Bestimmungen der ARB sinngemäß zur Anwendung. Sie dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in die vollständigen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt in der Rechtsschutzversicherung der ARAG im Tarif Basis?
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die genannten Bestimmungen der ARB sinngemäß.
Was passiert, wenn im Vertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde?
Wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt diese Vereinbarung vorrangig. Die Bestimmungen der ARB kommen nur zur Anwendung, soweit nichts anderes festgelegt wurde.
Auf welche Bestimmungen wird verwiesen?
Es wird sinngemäß auf die im Text genannten Bestimmungen der ARB verwiesen. Die genauen Regelungsinhalte hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Rechtsschutzversicherung, Tarif Basis, ARAG Versicherung