In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung richtet sich der Leistungsumfang im Tarif Basis nach den ARB. Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung reputationsschädigender Internetinhalte übernommen – bis zu bestimmten Grenzen je Versicherungsfall und Kalenderjahr, sogar rückwirkend für ältere Inhalte.
Der Leistungsumfang richtet sich nach den )) + und +a ARB.
Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für sachdienliche Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten (siehe ) 2 a aa) bis zu 7// Euro je Versicherungsfall, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr (zum Beispiel: für Recherche/Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen/Ansprechpartnern).
Abweichend von ) 4 Absatz 7 ARB gilt dies auch rückwirkend für Inhalte, die sich bereits seit bis zu fünf Jahren vor Vertragsbeginn im Internet befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Umfang der Leistungen im Tarif Basis ergibt sich aus den ARB. Ergänzend hilft der Versicherer dabei, rufschädigende Inhalte im Internet entfernen zu lassen, und beauftragt dafür einen spezialisierten Dienstleister. Diese Unterstützung kann auch dann greifen, wenn die Inhalte bereits vor Beginn des Vertrags online waren – innerhalb der genannten zeitlichen Grenze.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich der Leistungsumfang im Tarif Basis?
Der Leistungsumfang richtet sich nach den ARB.
Werden Kosten für die Löschung reputationsschädigender Internetinhalte übernommen?
Ja. Der Versicherer übernimmt die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für sachdienliche Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten, zum Beispiel für Recherche und Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen und Ansprechpartnern.
Gilt der Schutz auch für Inhalte, die schon vor Vertragsbeginn online waren?
Ja. Abweichend von den ARB gilt dies auch rückwirkend für Inhalte, die sich bereits seit bis zu fünf Jahren vor Vertragsbeginn im Internet befinden.
Gibt es Höchstgrenzen für die Kostenübernahme?
Ja, die Kosten werden je Versicherungsfall sowie insgesamt je Kalenderjahr bis zu den im Tarif genannten Grenzen übernommen. Die konkreten Beträge ergeben sich aus dem jeweiligen Bedingungswerk.