Der Rechtsschutz der ARAG Versicherung im Tarif Basis greift, wenn ein Gericht oder eine Behörde in bestimmten Gebieten zuständig ist und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen – etwa in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers oder auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Hier gilt Ihr Versicherungsschutz:
Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift, wenn Ihr rechtliches Anliegen in einem der genannten Gebiete vor Gericht oder bei einer Behörde verfolgt wird. Maßgeblich ist, dass ein dortiges Gericht oder eine dortige Behörde für Ihren Fall gesetzlich zuständig ist oder wäre. Das umfasst neben Europa auch die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Inselgebiete Kanarische Inseln, Madeira und Azoren.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Wann greift der Versicherungsschutz in diesen Gebieten?
Er greift, wenn ein Gericht oder eine Behörde in den genannten Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Sind die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt ausdrücklich auch auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Gilt der Schutz auch für die Mittelmeer-Anliegerstaaten?
Ja, die Anliegerstaaten des Mittelmeers gehören zu den Gebieten, in denen Ihr Versicherungsschutz gilt.