Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Komfort bündelt zahlreiche Leistungen rund um das Internet: vom Schadenersatz-Rechtsschutz bei Schädigung der „E-Reputation“, Identitätsmissbrauch und Missbrauch von Zahlungsmitteln über Arbeits-, Straf- und Vertragsrechtsschutz bis hin zu telefonischer Erstberatung, Reputations-Check, digitalem Nachlass und Entschädigung bei Vermögensschäden durch Internetkriminalität.
(1) Rechtsschutzleistungen
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüchen
aa) wegen Schädigung Ihrer „E-Reputation“:
Als Schädigung Ihrer „E-Reputation“ gilt die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen, die über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet werden.
bb) wegen Identitätsmissbrauchs:
Als „Identitätsmissbrauch“ bezeichnet wird die ungenehmigte Verwendung Ihrer Identifizierungselemente (zum Beispiel: Postadresse, Telefonnummer, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Schein, Bankverbindungsdaten) oder Identitätsauthentifizierungselemente (zum Beispiel: Benutzername, Login-Daten, Passwörter, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Kreditkartendaten, digitaler Fingerabdruck) durch einen Dritten mit dem Ziel, eine Sie schädigende Betrugshandlung zu begehen, zum Beispiel Erlangung von Kredit unter falschem Namen.
cc) wegen Missbrauchs von Zahlungsmitteln:
zum Beispiel Kreditkarten, „elektronisches Geld“; zum Beispiel Nutzung von Kreditkartendaten durch Dritte im Internet für Onlineeinkäufe.
b) Arbeits-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
- Arbeitsverhältnissen,
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche, wenn Auslöser des Streitfalls ein Internetbeitrag ist (Beispiel: Ihnen wird aufgrund einer angeblichen rufschädigenden Äußerung in einem sozialen Netzwerk gekündigt).
Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen kein Versicherungsfall im Sinne von § 4 Absatz 1 d ARB vor, übernehmen wir im Einzelfall Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro.
c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten
- aus Verträgen, die Sie über das Internet online im eigenen Namen und Interesse abschließen,
- aus Verträgen mit Providern über Ihren Zugang zum Internet, in diesem Fall auch dann, wenn der Vertragsschluss nicht online erfolgt,
- aus Verträgen mit Car-Sharing-Anbietern,
- aus der kurzzeitigen Vermietung maximal vier Wochen im Kalenderjahr der eigenen Wohnung an Dritte (zum Beispiel Vermietung nach einem Home-Sharing-Modell wie „Airbnb“) als Mieter bzw. Vermieter, aber nicht mit dem eigenen Vermieter oder der WEG, wenn diese die Vermietung untersagen wollen.
d) Aktiver Straf-Rechtsschutz
für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie eine Strafanzeige wegen Schädigung Ihrer „E-Reputation“ (siehe § 2 a aa) oder Identitätsmissbrauchs (siehe § 2 a bb) erstatten wollen; die Versicherungssumme ist auf insgesamt 1.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen
für ein anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung für alle in einem Kalenderjahr gemeldeten Fälle bis maximal 10.000 Euro.
f) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
g) ARAG JuraTel®
wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 10 aufgeführten Länder.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts
- in Deutschland im Umfang des § 5 Absatz 1a ARB,
- im Ausland bis zu maximal 250 Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als 500 Euro.
h) Reputations-Check
wir lassen das Netz für Sie nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Wir benennen Ihnen hierfür einen spezialisierten Dienstleister. Dessen Kosten übernehmen wir bis zu 100 Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 1.000 Euro je Kalenderjahr.
i) Digitaler Nachlass
für die Inanspruchnahme juristischer Hilfe bei der Erstellung Ihres digitalen Nachlasses benennen wir Ihnen einen spezialisierten Dienstleister bzw. soweit dies gesetzlich erforderlich ist, einen Rechtsanwalt. Hierfür übernehmen wir einmalig während der Dauer Ihres Rechtsschutzvertrages Kosten bis zu 500 Euro.
(2) Entschädigungsleistungen bei Vermögensschäden durch Internetkriminalität
Die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft als Risikoträger ersetzt Ihnen Vermögensschäden, die im Rahmen der Nutzung des Internets durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen eines Dritten entstehen.
Die Versicherungssumme beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsfall und 10.000 Euro pro Versicherungsjahr in den in der Sonderbedingung 19 ARAG webaktiv Vermögensschaden beschriebenen Fällen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort dreht sich vor allem um Ihre Rechte im digitalen Alltag. Er kann Sie unterstützen, wenn Sie im Internet beleidigt oder verleumdet werden, wenn Ihre Identität oder Ihre Zahlungsmittel missbraucht werden, bei Streit aus Online-Verträgen oder aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei strafrechtlichen Vorwürfen mit Internetbezug. Zusätzlich gibt es Serviceleistungen wie eine telefonische Erstberatung, einen Reputations-Check, Hilfe beim digitalen Nachlass und den Ausgleich bestimmter Vermögensschäden durch Internetkriminalität. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und Beträge.
Häufige Fragen
Was gilt als Schädigung meiner „E-Reputation“?
Als Schädigung Ihrer „E-Reputation“ gilt die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen, die über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet werden.
Bin ich beim Straf-Rechtsschutz auch bei einem Verbrechen versichert?
Nein. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Was leistet das ARAG JuraTel®?
Das ARAG JuraTel® bietet Ihnen eine Rufnummer für eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen deutschsprachige Anwälte für die aufgeführten Länder zur Verfügung. Im Ausland werden bis zu 250 Euro je Erstberatung übernommen, für alle Erstberatungen eines Kalenderjahres jedoch nicht mehr als 500 Euro.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Vermögensschäden durch Internetkriminalität?
Die Versicherungssumme beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsfall und 10.000 Euro pro Versicherungsjahr in den in der Sonderbedingung 19 ARAG webaktiv Vermögensschaden beschriebenen Fällen.
Ist die kurzzeitige Vermietung meiner Wohnung mitversichert?
Ja, im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist die kurzzeitige Vermietung von maximal vier Wochen im Kalenderjahr der eigenen Wohnung an Dritte (zum Beispiel nach einem Home-Sharing-Modell wie „Airbnb“) als Mieter bzw. Vermieter versichert, aber nicht mit dem eigenen Vermieter oder der WEG, wenn diese die Vermietung untersagen wollen.