In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Komfort erfahren Sie, in welchen Ländern und Gebieten Ihr Versicherungsschutz greift – von Europa über die Anliegerstaaten des Mittelmeers bis hin zu Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Zusätzlich klärt der Beitrag den weltweiten Schutz bei Streit aus über das Internet abgeschlossenen privaten Verträgen.
Hier gilt Ihr Versicherungsschutz:
(7) Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
(2) Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 7 bei Streit aus einem privaten Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde. Die Versicherungssumme beträgt 7//./// Euro.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in bestimmten geografischen Gebieten verfolgen und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist oder wäre. Dazu zählen Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Inselgruppen Kanaren, Madeira und Azoren. Für bestimmte online abgeschlossene private Verträge gilt der Schutz auch außerhalb dieses Bereichs, wobei Timesharing- und Immobiliengeschäfte ausgenommen sind.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren – wenn ein Gericht oder eine Behörde dort gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Bin ich auch außerhalb dieser Gebiete versichert?
Ja, für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs bei Streit aus einem privaten Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde. Die Versicherungssumme beträgt 7//./// Euro.
Gibt es Ausnahmen beim erweiterten Schutz?
Ja. Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Was ist die Voraussetzung für den Versicherungsschutz in den genannten Gebieten?
Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in den genannten Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.