Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Komfort richtet sich beim Leistungsumfang nach den ARB und übernimmt zusätzlich die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters zur Löschung reputationsschädigender Internetinhalte – mit festen Grenzen je Versicherungsfall und Kalenderjahr und sogar rückwirkend für Inhalte aus bis zu fünf Jahren vor Vertragsbeginn.
Der Leistungsumfang richtet sich nach den )) + und +a ARB.
Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für sachdienliche Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten (siehe ) 2 a aa):
- bis zu 7// Euro je Versicherungsfall,
- insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr (zum Beispiel: für Recherche/Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen/Ansprechpartnern).
Abweichend von ) 4 Absatz 7 ARB gilt dies auch rückwirkend für Inhalte, die sich bereits seit bis zu fünf Jahren vor Vertragsbeginn im Internet befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der grundsätzliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Ergänzend hilft der Tarif Komfort dabei, rufschädigende Inhalte aus dem Internet entfernen zu lassen, indem die Kosten eines darauf spezialisierten Dienstleisters übernommen werden. Dabei gelten feste Höchstbeträge pro Versicherungsfall und pro Kalenderjahr. Besonders ist, dass auch ältere Inhalte berücksichtigt werden können, die bereits vor Vertragsbeginn im Netz standen.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich der Leistungsumfang im Tarif Komfort?
Der Leistungsumfang richtet sich nach den )) + und +a ARB.
Werden Kosten für die Löschung reputationsschädigender Internetinhalte übernommen?
Ja. Übernommen werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für sachdienliche Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten, zum Beispiel für Recherche und Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen oder Ansprechpartnern.
Welche Höchstgrenzen gelten für die Löschung von Internetinhalten?
Es gelten bis zu 7// Euro je Versicherungsfall und insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr.
Gilt der Schutz auch für ältere Inhalte aus der Zeit vor Vertragsbeginn?
Ja. Abweichend von ) 4 Absatz 7 ARB gilt dies auch rückwirkend für Inhalte, die sich bereits seit bis zu fünf Jahren vor Vertragsbeginn im Internet befinden.