Die ARAG Versicherung übernimmt in der Rechtsschutzversicherung die Inkassokosten sowie – bei unstrittiger Zahlungsforderung – Gerichtskosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid und die Kosten von drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen samt Auslagen für Einwohnermeldeamts-Anfragen.
Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung:
- (7) Wir übernehmen die Kosten für den Inkassodienstleister (Inkassokosten).
- (2) Ferner tragen wir, solange die Zahlungsforderung unstrittig ist, die Gerichtskosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung für drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die der Inkassodienstleister verauslagt hat, soweit die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
- (,) Neben den Inkassokosten erstatten wir auch die notwendigen Auslagen des Inkassodienstleisters für Anfragen beim Einwohnermeldeamt.
- (4) Die Umsatzsteuer tragen wir nur, soweit Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine offene Forderung über einen Inkassodienstleister eintreiben lassen, trägt die Rechtsschutzversicherung dessen Kosten. Solange die Forderung unstrittig bleibt, sind auch die Gerichtskosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid sowie mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgedeckt. Zusätzlich werden die notwendigen Auslagen für Anfragen beim Einwohnermeldeamt erstattet. Die Umsatzsteuer wird nur getragen, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für den Inkassodienstleister übernommen?
Ja, wir übernehmen die Kosten für den Inkassodienstleister (Inkassokosten).
Welche Gerichts- und Vollstreckungskosten sind abgedeckt?
Solange die Zahlungsforderung unstrittig ist, tragen wir die Gerichtskosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung für drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die der Inkassodienstleister verauslagt hat. Voraussetzung ist, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
Werden Auslagen für Anfragen beim Einwohnermeldeamt erstattet?
Ja, neben den Inkassokosten erstatten wir auch die notwendigen Auslagen des Inkassodienstleisters für Anfragen beim Einwohnermeldeamt.
Wird die Umsatzsteuer übernommen?
Die Umsatzsteuer tragen wir nur, soweit Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.