In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung besteht beim Forderungsmanagement kein Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Forderungen verjährt oder nicht fällig sind, im Ausland beigetrieben werden oder eine Bonitätsauskunft negativ ausfällt. Auch bei Spiel-, Wett- und Spekulationsgeschäften sowie bei Rückzug oder Streit über die Forderung entfällt der Schutz.
Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht nicht:
- wenn die Forderung verjährt oder noch nicht fällig ist,
- für die Beitreibung der Forderung im Ausland,
- wenn eine durch das Inkassounternehmen einzuholende Bonitätsauskunft über den Schuldner nicht positiv ausfällt und wenn (weitere) Beitreibungsbemühungen wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nach verständiger kaufmännischer Würdigung ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg sind,
- wenn die Forderungen in ursächlichem Zusammenhang stehen, mit
- Spiel- oder Wettverträgen
- Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften
- Gewinnzusagen
- dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den Inkassoauftrag an den Inkassodienstleister zurückziehen.
Der Versicherungsschutz endet, wenn die Zahlungsforderung strittig wird. Die Kosten für das strittige Verfahren übernehmen wir im Rahmen des Online-Forderungsmanagements nicht.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Forderung kann über das Forderungsmanagement verfolgt werden. Ist eine Forderung bereits verjährt, noch nicht fällig oder soll sie im Ausland eingezogen werden, greift der Schutz nicht. Auch wenn der Schuldner voraussichtlich zahlungsunfähig ist oder die Forderung aus bestimmten Geschäften wie Spiel, Wette, Spekulation oder Kapitalanlagen stammt, besteht kein Versicherungsschutz. Ziehen Sie den Auftrag zurück oder wird die Forderung streitig, endet der Schutz.
Häufige Fragen
Sind verjährte Forderungen versichert?
Nein. Ist die Forderung verjährt oder noch nicht fällig, besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz.
Ist die Beitreibung einer Forderung im Ausland abgedeckt?
Nein, für die Beitreibung der Forderung im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
Welche Geschäfte sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Forderungen im ursächlichen Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnzusagen sowie dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen.
Was passiert, wenn ich den Inkassoauftrag zurückziehe?
Ziehen Sie den Inkassoauftrag an den Inkassodienstleister zurück, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Bin ich abgesichert, wenn die Forderung strittig wird?
Nein. Wird die Zahlungsforderung strittig, endet der Versicherungsschutz. Die Kosten für das strittige Verfahren werden im Rahmen des Online-Forderungsmanagements nicht übernommen.