In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Zahlungsforderung muss innerhalb festgelegter Betragsgrenzen liegen, die Rechnung darf nicht zu lange zurückliegen, die Forderung muss unstrittig sein und der Schuldner darf nicht gezahlt haben. Was das im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie hier.
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn
- die einzelne Zahlungsforderung mindestens 2+ Euro und höchstens 2+/./// Euro beträgt,
- die Rechnungsstellung längstens zwölf Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags erfolgte und
- solange die Zahlungsforderung unstrittig ist, das heißt, solange der Schuldner keine materiell-rechtlichen Einwände gegen die Forderung erhebt und
- der Schuldner Ihrer Zahlungsforderung nicht nachgekommen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Ihre offene Zahlungsforderung innerhalb der festgelegten Betragsgrenzen liegt und die zugehörige Rechnung erst vor Kurzem gestellt wurde. Außerdem muss die Forderung unbestritten sein – der Schuldner darf also keine inhaltlichen Einwände dagegen vorbringen – und er darf die Zahlung bislang nicht geleistet haben. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Betragsgrenzen gelten für die Zahlungsforderung?
Die einzelne Zahlungsforderung muss mindestens 2+ Euro und höchstens 2+/./// Euro betragen.
Wie alt darf die Rechnung sein?
Die Rechnungsstellung muss längstens zwölf Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags erfolgt sein.
Was bedeutet, dass die Forderung unstrittig sein muss?
Die Zahlungsforderung ist unstrittig, solange der Schuldner keine materiell-rechtlichen Einwände gegen die Forderung erhebt.
Besteht der Anspruch auch, wenn der Schuldner bereits gezahlt hat?
Nein. Voraussetzung ist, dass der Schuldner Ihrer Zahlungsforderung nicht nachgekommen ist.
Dokumentversion: 2024.01