Für die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung ist geregelt, welches Recht anzuwenden ist: Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sinngemäß.
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 77, 74, 76 und 2/ ARB sinngemäß.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, welches Recht für die Rechtsschutzversicherung maßgeblich ist. Wenn im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kommen die genannten Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sinngemäß zur Anwendung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den verbindlichen Bedingungstext.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt in der Rechtsschutzversicherung der ARAG?
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen der ARB sinngemäß.
Kann von dieser Regelung abgewichen werden?
Ja. Die Bestimmungen der ARB gelten nur dann sinngemäß, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Was sind die ARB?
Die ARB sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, deren Bestimmungen hier sinngemäß zur Anwendung kommen.