Bei der ARAG Versicherung lässt sich die Rechtsschutzversicherung vorzeitig kündigen, wenn ARAG Online-Forderungsmanagement als Einzelvertrag vereinbart ist – etwa wenn der Inkassodienstleister einen Auftrag ablehnt oder mehrere Inkassoaufträge innerhalb von 24 Monaten bejaht werden. Welche Fristen dabei gelten, lesen Sie hier.
Ist ARAG Online-Forderungsmanagement als Einzelvertrag vereinbart, kann der Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt werden.
Kündigung durch Sie bei Ablehnung des Inkassoauftrags:
- Wenn der durch uns benannte Inkassodienstleister den Inkassoauftrag mangels hinreichender wirtschaftlicher Erfolgsaussichten ablehnt, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
Kündigung bei mehreren bejahten Inkassoaufträgen:
- Wenn wir unsere Leistungspflicht für mindestens zwei Inkassoaufträge innerhalb von 24 Monaten bejahen, können sowohl Sie als auch wir nach Annahme des zweiten oder jedes weiteren Inkassoauftrags den Vertrag vorzeitig kündigen.
Fristen für die Kündigung:
- Die Kündigung muss uns bzw. Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Inkassodienstleister den Inkassoauftrag nach Absatz (1) abgelehnt oder wir den Inkassoauftrag nach Absatz (2) bejaht haben.
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
- Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie das ARAG Online-Forderungsmanagement als eigenständigen Einzelvertrag abgeschlossen haben, gibt es bestimmte Situationen, in denen der Vertrag vor dem regulären Ende beendet werden kann. Das ist zum einen der Fall, wenn der beauftragte Inkassodienstleister einen Auftrag ablehnt, und zum anderen, wenn innerhalb von 24 Monaten mehrere Inkassoaufträge übernommen wurden. Beide Vertragsparteien müssen dabei die festgelegten Kündigungsfristen einhalten.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Einzelvertrag zum Online-Forderungsmanagement vorzeitig kündigen?
Sie können vorzeitig kündigen, wenn der benannte Inkassodienstleister den Inkassoauftrag mangels hinreichender wirtschaftlicher Erfolgsaussichten ablehnt. Zudem können Sie und die ARAG kündigen, wenn innerhalb von 24 Monaten mindestens zwei Inkassoaufträge bejaht wurden.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Inkassodienstleister den Auftrag abgelehnt oder die ARAG einen Inkassoauftrag bejaht hat.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie der ARAG zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens am Ende des Versicherungsjahres.
Ab wann wird eine Kündigung durch die ARAG wirksam?
Eine Kündigung durch die ARAG wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.