In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung besteht ein Leistungsanspruch bei einem Beratungsbedürfnis zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten. Erfahren Sie, warum vorab eine Beratung mit ARAG JuraTel® nötig ist und welche Ausnahme beim Online-Forderungsmanagement gilt.
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Versuch zur Klärung Ihres Beratungsbedürfnisses durch eine vorangegangene Beratung mit ARAG JuraTel®.
Ausnahme:
Wenn im Rahmen des ARAG Online-Forderungsmanagements nach Sonderbedingung 77 eine Forderung strittig wird, können Sie die persönliche Beratung auch ohne die vorherige Beratung mit ARAG JuraTel® in Anspruch nehmen.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Rechtsschutzversicherung leistet, muss ein Bedarf an rechtlicher Beratung vorliegen – etwa um eine Streitigkeit zu prüfen oder zu vermeiden. In der Regel gehen Sie diesen Bedarf zunächst über eine Beratung mit ARAG JuraTel® an. Nur in einem bestimmten Fall, nämlich bei einer strittigen Forderung im ARAG Online-Forderungsmanagement, entfällt dieser vorherige Schritt.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Leistungsanspruch?
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Was muss ich tun, bevor ich Leistungen in Anspruch nehme?
Voraussetzung ist der Versuch zur Klärung Ihres Beratungsbedürfnisses durch eine vorangegangene Beratung mit ARAG JuraTel®.
Gibt es eine Ausnahme von der vorherigen Beratung mit ARAG JuraTel®?
Ja. Wenn im Rahmen des ARAG Online-Forderungsmanagements nach Sonderbedingung 77 eine Forderung strittig wird, können Sie die persönliche Beratung auch ohne die vorherige Beratung mit ARAG JuraTel® in Anspruch nehmen.
Wozu dient die Beratung mit ARAG JuraTel®?
Sie dient dem Versuch zur Klärung Ihres Beratungsbedürfnisses und ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes.