Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung greift, wenn im versicherten Unternehmen ein Beratungsbedürfnis besteht – etwa zur Prüfung rechtlicher Fragen oder zur Vermeidung von Streitigkeiten. So erfahren Unternehmen frühzeitig, welchen Rechtsschutz sie in solchen Angelegenheiten tatsächlich genießen.
Sie haben Versicherungsschutz bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses:
- zur Prüfung rechtlicher Streitigkeiten,
- oder zur Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten,
jeweils in Angelegenheiten des versicherten Unternehmens.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im versicherten Unternehmen eine rechtliche Frage auftaucht und ein Bedarf an Beratung entsteht, greift der Versicherungsschutz. Er unterstützt sowohl dabei, eine mögliche Streitigkeit rechtlich prüfen zu lassen, als auch dabei, einen Streit von vornherein zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder zur Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten in Angelegenheiten des versicherten Unternehmens.
Für welche Angelegenheiten gilt der Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz gilt für Angelegenheiten des versicherten Unternehmens.
Deckt der Schutz auch die Vermeidung von Streitigkeiten ab?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Prüfung als auch die Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Was ist die Voraussetzung für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist das Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses in Angelegenheiten des versicherten Unternehmens.