In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung besteht ein Leistungsanspruch, wenn ein Beratungsbedürfnis zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten vorliegt – vorausgesetzt, deutsches Recht findet Anwendung und die zu prüfenden Dokumente oder Internetseiten sind in deutscher Sprache abgefasst.
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Es muss deutsches Recht Anwendung finden.
- Etwa zu prüfende Dokumente oder Internetseiten müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Was bedeutet das konkret?
Sie erhalten die Leistung, wenn Sie rechtlichen Rat benötigen, um eine Streitigkeit zu prüfen oder zu vermeiden. Wichtig ist dabei, dass es um deutsches Recht geht und die betreffenden Unterlagen oder Webseiten auf Deutsch vorliegen.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz?
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn ein Beratungsbedürfnis zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten vorliegt.
Welches Recht muss Anwendung finden?
Voraussetzung ist, dass deutsches Recht Anwendung findet.
In welcher Sprache müssen zu prüfende Dokumente vorliegen?
Etwa zu prüfende Dokumente oder Internetseiten müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.