Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung bietet praktische Serviceleistungen rund um Ihre Rechtsfragen: telefonische Erstberatung über ARAG JuraTel®, eine Onlinerechtsberatung, das Online-Forderungsmanagement sowie Vertrags-, Arbeitszeugnis-, AGB- und Webchecks für das versicherte Unternehmen. Hier erfahren Sie, welche Beratungs- und Prüfleistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Der Versicherungsschutz umfasst:
(7) ARAG JuraTel®
Wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts:
- in Deutschland im Umfang des ) + Absatz 7a ARB;
- im Ausland bis zu maximal 2+/ Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
(2) Onlinerechtsberatung
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für rechtliche Beratungen (Rat oder Auskunft) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts nach ) + Absatz 7 a ARB.
(,) ARAG Online-Forderungsmanagement
Wir stellen Ihnen ein Internetportal zur Verfügung für die schnelle und einfache Beauftragung eines Inkassodienstleisters mit der Einziehung von Zahlungsforderungen nach der Sonderbedingung 77 ARB.
(4) Vertrags- und Arbeitszeugnischeck
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal zur Verfügung:
- für die Prüfung von Verträgen für das versicherte Unternehmen;
- für die Prüfung von Arbeitszeugnissen.
Je Vertrags- oder Arbeitszeugnischeck erstatten wir die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe von 7// Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Prüfungen jedoch nicht mehr als 7./// Euro.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Prüfung von Verträgen bezüglich:
- a) Erwerb, Veräußerung, Verwaltung von Kapitalanlagen;
- b) Kauf oder Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken, die der notariellen Beurkundung bedürfen;
- c) Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten;
- d) genehmigungs-/anzeigepflichtiger baulicher Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten;
- e) Bildung oder Umgestaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften;
- f) Erwerb oder Nutzung von Lizenzen und sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum;
- g) Vergabe-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht;
- h) Kartellrecht.
(+) AGB-Check
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für eine rechtliche Prüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen des versicherten Unternehmens zur Verfügung. Hierfür erstatten wir einmalig pro Kalenderjahr Kosten bis 7// Euro.
(6) Webcheck
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für eine rechtliche Prüfung der Homepage des versicherten Unternehmens zur Verfügung. Hierfür erstatten wir einmalig pro Kalenderjahr Kosten bis 7// Euro.
Gegenstand der Prüfung ist:
- die Übereinstimmung von Impressum und Datenschutzbelehrung mit dem Telemediengesetz und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung;
- die Vereinbarkeit von Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung mit )) ,72 ff. BGB;
- die Verletzung von Namens- und Kennzeichnungsrechten der Domain;
- Haftungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten.
Was bedeutet das konkret?
Neben der klassischen Rechtsberatung durch einen Anwalt bietet der Versicherungsschutz mehrere digitale und telefonische Servicebausteine. Sie können sich telefonisch (auch zu Auslandsfällen) oder online beraten lassen, offene Forderungen bequem über ein Inkassoportal einziehen lassen und Verträge, Arbeitszeugnisse, Ihre AGB sowie Ihre Homepage rechtlich prüfen lassen. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils bestimmte Kostengrenzen, und für bestimmte Vertragsarten ist der Check ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was ist ARAG JuraTel®?
ARAG JuraTel® ist eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung.
Kann ich Verträge und Arbeitszeugnisse prüfen lassen?
Ja. Über das Internetportal können Verträge für das versicherte Unternehmen sowie Arbeitszeugnisse geprüft werden. Je Check wird die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe von 7// Euro erstattet, für alle Prüfungen eines Kalenderjahres jedoch nicht mehr als 7./// Euro.
Welche Verträge sind vom Vertragscheck ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für die Prüfung von Verträgen zu Kapitalanlagen, zum Kauf oder Verkauf notariell zu beurkundender Gebäude oder Grundstücke, zur Planung oder Errichtung von Gebäuden, zu genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen, zur Bildung oder Umgestaltung von Gesellschaften, zu Lizenzen und geistigem Eigentum sowie zum Vergabe-, Lebensmittel-, Arzneimittel- und Kartellrecht.
Was umfasst der Webcheck?
Der Webcheck ist eine rechtliche Prüfung der Homepage des versicherten Unternehmens. Geprüft werden Impressum und Datenschutzbelehrung, Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung, Namens- und Kennzeichnungsrechte der Domain sowie Haftungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten. Erstattet werden einmalig pro Kalenderjahr Kosten bis 7// Euro.
Wie funktioniert das Online-Forderungsmanagement?
Über ein Internetportal können Sie schnell und einfach einen Inkassodienstleister mit der Einziehung von Zahlungsforderungen beauftragen – nach der Sonderbedingung 77 ARB.
Dokumentversion: 2024.01