Mit dem ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige erhalten Sie in Angelegenheiten des versicherten Unternehmens zusätzlich Anspruch auf persönliche Rechtsberatungen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt – über den Leistungsumfang des JuraCheck® für Selbstständige hinaus, mit festgelegten Erstattungshöhen je Beratung und pro Kalenderjahr.
Über den Leistungsumfang von ARAG JuraCheck® für Selbstständige (Sonderbedingung 76) hinaus haben Sie in Angelegenheiten des versicherten Unternehmens zusätzlich Anspruch auf persönliche Rechtsberatungen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.
Erstattung der Beratungskosten:
- Wir übernehmen je Beratung die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe von 2+/ Euro.
- Für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
Was bedeutet das konkret?
Der ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige baut auf dem JuraCheck® für Selbstständige auf und ergänzt diesen um persönliche anwaltliche Rechtsberatungen für das versicherte Unternehmen. Für die einzelnen Beratungen sowie für die Summe aller Beratungen innerhalb eines Kalenderjahres gelten festgelegte Erstattungsgrenzen.
Häufige Fragen
Was leistet der ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige zusätzlich?
Über den Leistungsumfang von ARAG JuraCheck® für Selbstständige (Sonderbedingung 76) hinaus haben Sie in Angelegenheiten des versicherten Unternehmens zusätzlich Anspruch auf persönliche Rechtsberatungen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.
Wer darf die Rechtsberatung durchführen?
Die persönliche Rechtsberatung erfolgt durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.
Wie hoch ist die Erstattung je Beratung?
Je Beratung wird die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe von 2+/ Euro übernommen.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Ja, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen werden nicht mehr als +// Euro übernommen.