Beim Lastschriftverfahren der ARAG Privathaftpflicht müssen Versicherungsnehmer zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Können Beiträge trotz wiederholter Versuche nicht eingezogen werden, darf die ARAG das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts in Rechnung stellen.
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen.
In der Kündigung wird darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag sowie zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten Sie darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genügend Geld auf dem Konto ist. Kann der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht abgebucht werden, ist Ihre Zahlung noch rechtzeitig, sofern Sie sie unmittelbar nach einer schriftlichen Aufforderung leisten. Scheitert der Einzug jedoch aus von Ihnen zu vertretenden Gründen trotz mehrfacher Versuche, kann der Versicherer das Lastschriftmandat beenden, und die Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können Ihnen berechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, damit der Beitrag eingezogen werden kann.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug nicht klappt?
Ja, wenn der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden konnte, ist die Zahlung noch rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Sie müssen dann ausstehende und zukünftige Beiträge selbst überweisen.
Muss ich Bankgebühren bei einer geplatzten Lastschrift zahlen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2021