Ab wann greift die Privathaftpflichtversicherung der ARAG? Der Versicherungsschutz startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – wird verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt jedoch unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung startet grundsätzlich an dem Tag, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz tatsächlich wirksam wird, muss allerdings der erste oder einmalige Beitrag ordnungsgemäß bezahlt werden. Wird dieser Beitrag zu spät oder gar nicht gezahlt, greifen dafür eigene Regelungen.
Häufige Fragen
Ab welchem Zeitpunkt bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich den ersten Beitrag nicht bezahle?
Der Beginn des Versicherungsschutzes steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2021