Bei der ARAG Privathaftpflicht werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über eine längere Dauer läuft; bei kürzerer Vertragsdauer entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt. Dabei können Sie zwischen einer laufenden Zahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und einem Einmalbeitrag wählen. Die Versicherungsperiode dauert grundsätzlich ein Jahr – auch bei einem längeren Vertrag. Ist der Vertrag kürzer als ein Jahr, richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, alternativ auch ein Einmalbeitrag. Der Beitrag wird jeweils im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2021