Wer im ARAG Privathaftpflicht-Schutz mitversichert ist, richtet sich nach dem gewählten Umfang Single, Single mit Kind(ern), Partner oder Familien. Die Übersicht zeigt, welche Personengruppen wie Ehe- und Lebenspartner, Kinder, im Haushalt beschäftigte Personen, betreute und Hilfe leistende Personen sowie Besuchskinder in welcher Variante eingeschlossen sind.
- Versicherungsnehmer (B1-2.1): in allen Varianten enthalten.
- Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft, auch außerhalb der häuslichen Gemeinschaft (B1-2.2.1): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) nicht enthalten, in Partner enthalten, in Familien enthalten.
- Eheähnliche Lebenspartnergemeinschaften in häuslicher Gemeinschaft (B1-2.2.2): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) nicht enthalten, in Partner enthalten, in Familien enthalten.
- Unverheiratete Kinder innerhalb der häuslichen Gemeinschaft, auch Stief-, Adoptiv-, Pflege- oder Enkelkinder (B1-2.3.1): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) enthalten, in Partner nicht enthalten, in Familien enthalten.
- Unverheiratete Kinder außerhalb der häuslichen Gemeinschaft, sofern minderjährig oder in Ausbildung, Studium (B1-2.3.2): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) enthalten, in Partner nicht enthalten, in Familien enthalten.
- Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft, wie z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister etc. (B1-2.4): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) nicht enthalten, in Partner nicht enthalten, in Familien enthalten.
- Pflegebedürftige Personen in häuslicher Gemeinschaft (B1-2.5.1): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) nicht enthalten, in Partner nicht enthalten, in Familien enthalten.
- Pflegebedürftige Personen in Betreuungseinrichtungen, sofern sie vorher in häuslicher Gemeinschaft lebten (B1-2.5.2): in Single nicht enthalten, in Single mit Kind(ern) nicht enthalten, in Partner nicht enthalten, in Familien enthalten.
- Im Haushalt beschäftigte Personen (B1-2.6.1): in allen Varianten enthalten.
- Vorübergehend im Haushalt lebende Personen, z.B. Au-pair, Gastkinder (B1-2.6.2): in allen Varianten enthalten.
- Betreute Person, sofern eine mitversicherte Person als Betreuer/Vormund bestellt wurde (B1-2.7): in allen Varianten enthalten.
- Hilfe leistende Personen (B1-2.7): in allen Varianten enthalten.
- Besuchskinder: Minderjährige, die bei den versicherten Personen zu Besuch sind und für die diese die Aufsichtspflicht haben (B1-2.6.3): in allen Varianten enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Je nach gewählter Variante des ARAG Privathaftpflicht-Schutzes sind unterschiedliche Personen mitversichert. Bei Single gilt der Schutz nur für den Versicherungsnehmer, während Partner- und Familientarife auch Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder einschließen. Einige Personengruppen wie Haushaltshilfen, betreute Personen oder Besuchskinder sind in allen Varianten abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Kinder in der Single-Variante mitversichert?
Nein, unverheiratete Kinder innerhalb und außerhalb der häuslichen Gemeinschaft sind in der Single-Variante nicht enthalten, sondern erst ab Single mit Kind(ern) bzw. Familien.
Gilt der Schutz auch für Besuchskinder?
Ja, minderjährige Besuchskinder, für die die versicherten Personen die Aufsichtspflicht haben, sind in allen Varianten enthalten.
Ab welcher Variante ist der Ehepartner eingeschlossen?
Der Ehepartner bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft ist erst in den Varianten Partner und Familien mitversichert, nicht bei Single und Single mit Kind(ern).
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2021