Nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt begleitet der Reha-Manager der ARAG Unfallversicherung versicherte Personen bei ihrer Rehabilitation: Er berät, koordiniert medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen und vermittelt Kontakte – bei einer dauerhaften Leistungseinschränkung von mindestens 25 Prozent, bis zu drei Jahre lang und bis 30.000 Euro je Versicherungsfall.
5.1 Voraussetzung für die Leistung
Voraussetzung für die Leistung ist eine nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich zu erwartende dauerhafte Einschränkung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 25 Prozent.
5.2 Art der Leistung
Der von uns beauftragte Reha-Manager berät die versicherte Person:
- nach einem Unfall (Ziffer 1.1)
- nach einer ambulanten Operation oder bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt (Ziffer 1.2)
auf Basis der individuellen Bedürfnisse, bei ihrer Rehabilitation und bei notwendigen Veränderungen im beruflichen, medizinischen und sozialen Bereich.
Während des gesamten Genesungsprozesses werden sämtliche Maßnahmen sowie der Versorgungsverlauf vom Reha-Manager kontinuierlich überwacht und sämtliche Beteiligte turnusmäßig informiert.
Dies geschieht durch Informationen und den Nachweis bzw. die Vermittlung von fachkundigen Dienstleistern sowie durch Koordination der Versorgungsmaßnahmen. Eine Haftung für die Leistung wird von uns nicht übernommen.
5.2.1 Informationsdienstleistungen
Der Reha-Manager informiert zu Adressen und Erreichbarkeiten von beispielsweise:
- qualifizierten Rehabilitationsberatern,
- Behinderten- und Krankentransporten, Fahrdiensten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen, sozialen Einrichtungen, Fachärzten in Wohnungsnähe,
- Unternehmen für behindertengerechtes Bauen/Umbauen von Wohnungen, Häusern oder Kraftfahrzeugen,
- Dienstleistern für Hausnotrufanlagen, Gartenhilfe, Kinderbetreuung, Reparatur- und Hausmeisterdiensten, Anbietern von Wellness- und Gesundheitsreisen.
5.2.2 Organisationsdienstleistungen
Der Reha-Manager:
- sendet den Angehörigen der versicherten Person Formulare zur Patientenverfügung bzw. zur Vorsorgevollmacht zu,
- organisiert Unterstützung bei der Besorgung verschriebener Medikamente sowie bei Behördengängen,
- führt eine Bedürftigkeitsprüfung zur Inanspruchnahme möglicher mitversicherter ARAG Hilfs- und Pflegeleistungen durch.
5.2.3 Medizinische Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei der Feststellung des individuellen Bedarfs und Organisation medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen (zum Beispiel Organisation von stationären Aufenthalten, Krankentransporten, Pflegekräften, Einholung von ärztlichen Zweitmeinungen).
5.2.4 Berufliche Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei:
- der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann,
- der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern, (bereits involvierten) Familienmitgliedern, Ämtern und sozialen Einrichtungen sowie Anwälten und
- Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Personal-/Berufsberatern und Bildungsträgern sowie Schulen.
5.2.5 Soziale Rehabilitation
Der Reha-Manager informiert und schafft Kontakte zu beispielsweise:
- Verbänden, Behörden, Institutionen, sozialen Einrichtungen und anderen Hilfen,
- Therapieberatern und -zentren,
- Psychologen sowie zu psychosozialen Diensten und Sozialtherapeuten.
Darüber hinaus unterstützt der Reha-Manager durch die Organisation von Informationen und Kontakten bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und gesetzlichen Einrichtungen.
5.2.6 Weitere Leistungen bei Kindern
Der Reha-Manager unterstützt durch Informationen, Kontakte und Vermittlung von:
- spezialisierten Kindergärten/Schulen
- Nachhilfebetreuungen/Tagesmüttern, Kinderkrankenschwestern
- Elternbegleitungen und
- Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
bei versicherten Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
5.3 Dauer der Leistung/Leistungsort
Die Leistung wird bis zu drei Jahre, vom versicherten Ereignis an gerechnet, erbracht.
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
5.4 Entschädigungsgrenze
Die Leistungen des Reha-Managers sind insgesamt auf 30.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Etwaige Aufwendungen für Reha-Maßnahmen selbst werden nicht erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Der Reha-Manager ist ein persönlicher Begleiter nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt. Er berät und koordiniert, damit die Genesung in medizinischer, beruflicher und sozialer Hinsicht gut gelingt. Er stellt dazu Informationen bereit und vermittelt passende Dienstleister und Kontakte – die eigentlichen Kosten der Reha-Maßnahmen übernimmt er dabei nicht.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf den Reha-Manager?
Voraussetzung ist eine nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich zu erwartende dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 25 Prozent.
Wie lange und wo wird die Leistung erbracht?
Die Leistung wird bis zu drei Jahre, gerechnet vom versicherten Ereignis an, erbracht – und zwar ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze?
Ja, die Leistungen des Reha-Managers sind insgesamt auf 30.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Aufwendungen für die Reha-Maßnahmen selbst werden nicht erstattet.
Welche Bereiche deckt die Unterstützung ab?
Der Reha-Manager unterstützt bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie mit Informations- und Organisationsdienstleistungen. Für versicherte Kinder unter 18 Jahren gibt es zusätzliche Leistungen.
Übernimmt der Versicherer eine Haftung für die vermittelten Leistungen?
Nein, eine Haftung für die Leistung wird nicht übernommen. Der Reha-Manager informiert, weist Dienstleister nach bzw. vermittelt sie und koordiniert die Versorgungsmaßnahmen.
Dokumentversion: 2016.01