Bei Streitigkeiten aus der Unfallversicherung der ARAG im Tarif Schutzbrief richtet sich die Gerichtszuständigkeit danach, wer klagt: Für Klagen gegen den Versicherer stehen mehrere Gerichte zur Auswahl, für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht am Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort maßgeblich.
15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist,
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
15.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie:
Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnorts. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, an welchem Gericht ein Rechtsstreit rund um den Versicherungsvertrag geführt wird. Möchten Sie selbst gegen den Versicherer klagen, können Sie zwischen mehreren Gerichten wählen. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort maßgeblich – oder, falls Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klage?
Sie können das Gericht am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung wählen oder das Gericht an Ihrem Wohnort. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Für Klagen gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Habe ich bei einer Klage gegen den Versicherer die Wahl zwischen mehreren Gerichten?
Ja. Für Klagen gegen den Versicherer stehen sowohl das Gericht am Unternehmens- oder Niederlassungssitz als auch das Gericht an Ihrem Wohnort beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort zur Verfügung.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Dokumentversion: 2016.01