In der Unfallversicherung der ARAG verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Tarif Schutzbrief innerhalb von drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richtet. Bei einer Geltendmachung ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
14.1 Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
14.2 Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Dokumentversion: 2016.01
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nur innerhalb einer bestimmten Zeit durchgesetzt werden. Nach dieser Frist gelten sie als verjährt. Solange ein gemeldeter Anspruch bearbeitet wird, läuft die Frist jedoch nicht weiter – sie ist bis zur Entscheidung des Versicherers pausiert.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche verjähren?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch geltend mache?
Wenn ein Anspruch bei uns geltend gemacht worden ist, ist die Verjährung gehemmt.
Wie lange ist die Verjährung bei einer Geltendmachung gehemmt?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.