In der Unfallversicherung der ARAG entscheidet das Verhalten bei Obliegenheiten über den Leistungsanspruch: Wer eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden. Wann der Schutz dennoch bestehen bleibt, erfahren Sie hier.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit:
- Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 8 vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte Person den Versicherungsschutz.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn wir die versicherte Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Wann der Versicherungsschutz bestehen bleibt:
- Wird durch die versicherte Person nachgewiesen, dass sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
Die Versicherungsdauer
Was bedeutet das konkret?
Verstößt die versicherte Person absichtlich gegen ihre Pflichten aus dem Vertrag, kann der Schutz entfallen. Bei einem weniger schweren Verschulden ist unter Umständen nur eine anteilige Kürzung möglich. Kann die versicherte Person belegen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt hat oder dass ihr Verhalten keinen Einfluss auf den Schadenfall oder die Leistung hatte, bleibt der Schutz erhalten – außer bei arglistigem Verhalten. Voraussetzung für die Rechtsfolgen ist zudem ein vorheriger schriftlicher Hinweis.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 8 vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte Person den Versicherungsschutz.
Welche Folgen hat eine grob fahrlässige Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Ist ein Hinweis auf die Rechtsfolgen erforderlich?
Ja. Verlust und Kürzung gelten nur, wenn wir die versicherte Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Kann der Versicherungsschutz trotz Verletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.