In der Unfallversicherung der ARAG stehen im Tarif Schutzbrief zahlreiche Serviceleistungen bereit, die auch ohne versichertes Ereignis genutzt werden können – von der Benennung von Fachanwälten, Pflege- und Haushaltsdiensten über Informationen zur ärztlichen Versorgung im In- und Ausland bis hin zur Beratung für behindertengerechtes Wohnen, Umzug und Fahrzeugumbau.
Die nachfolgenden Serviceleistungen können Sie in Anspruch nehmen, auch wenn kein versichertes Ereignis gemäß Ziffer 1.1 bis 1.4 vorliegt. Die Serviceleistung beschränkt sich auf die Benennung von Dienstleistern. Die Beauftragung des Dienstleisters bzw. die Kostenübernahme für die Dienstleistung erfolgt durch Sie bzw. haben Sie zu tragen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart wurde.
6.1 Benennung von Dienstleistern (keine Beauftragung und Kostenübernahme):
Wir benennen oder vermitteln auf Anfrage:
- Fachanwälte aus dem ARAG Anwaltsnetzwerk
- Versorgungleistungen für die verletzte oder erkrankte Person, zum Beispiel Menüservice, Pflegekräfte, Fahrdienste
- Versorgung des Haushalts, zum Beispiel Einkaufs-, Wäsche- und Reinigungsdienste für die Wohnung
- Hausmeisterdienste
- Beratung über Pflege
- Betreuungsdienste von im Haushalt lebenden Personen
- Berater über technische Hilfsmittel
- Hilfe auf Reisen
- technische Hilfsmittel im Haushalt
6.2 Information über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung:
Wir informieren die versicherte Person auf Anfrage über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung im In- und Ausland.
6.3 Information über einen niedergelassenen Arzt/Vermittlung eines niedergelassenen Arztes:
Soweit möglich, benennen wir einen Deutsch, Englisch oder Muttersprache sprechenden Arzt (In- und Ausland). Die Beauftragung des Arztes müssen Sie selbst vornehmen.
6.4 Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und dem behandelnden Arzt:
Wir stellen, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen dem Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her (In- und Ausland).
6.5 Benachrichtigung von Angehörigen, Arbeitgeber, sonstigen Personen (In- und Ausland):
Wir benachrichtigen auf Wunsch die Angehörigen, den Arbeitgeber oder sonstige Personen der versicherten Person im In- und Ausland.
6.6 Beratung behindertengerechtes Wohnen, Umzug, Umbau des Fahrzeugs:
Wir vermitteln auf Anfrage eine Beratung für
- den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung,
- einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus oder Wohnung bzw. in ein Senioren- oder Pflegeheim und
- die behindertengerechte Umrüstung des eigenen oder eines fremden Pkws, sofern dieser einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehört.
Was bedeutet das konkret?
Neben den eigentlichen Versicherungsleistungen bietet der Tarif einen Service, bei dem Sie passende Dienstleister vermittelt bekommen – etwa Anwälte, Pflege- und Haushaltshilfen oder Ärzte im In- und Ausland. In der Regel benennt oder vermittelt der Versicherer diese Dienstleister lediglich; Beauftragung und Kosten liegen bei Ihnen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Hilfen stehen auch dann bereit, wenn gerade kein versichertes Ereignis vorliegt.
Häufige Fragen
Kann ich die Serviceleistungen nur nach einem Unfall nutzen?
Nein. Die Serviceleistungen können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn kein versichertes Ereignis gemäß Ziffer 1.1 bis 1.4 vorliegt.
Wer trägt die Kosten für die vermittelten Dienstleister?
Die Serviceleistung beschränkt sich auf die Benennung von Dienstleistern. Beauftragung und Kostenübernahme erfolgen durch Sie bzw. haben Sie zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wird mir auch ein Arzt vermittelt?
Soweit möglich, wird ein Deutsch, Englisch oder Muttersprache sprechender Arzt im In- und Ausland benannt. Die Beauftragung des Arztes müssen Sie selbst vornehmen.
Gibt es Unterstützung bei behindertengerechtem Wohnen?
Ja. Auf Anfrage wird eine Beratung vermittelt für den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung, einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus, eine Wohnung oder ein Senioren- oder Pflegeheim sowie die behindertengerechte Umrüstung des eigenen oder eines fremden Pkws, sofern dieser einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehört.
Werden meine Angehörigen benachrichtigt?
Auf Wunsch werden die Angehörigen, der Arbeitgeber oder sonstige Personen der versicherten Person im In- und Ausland benachrichtigt.