Die Wohngebäudeversicherung der ARAG leistet bei Sturm und Hagel Entschädigung für zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene Sachen – etwa durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms oder durch aufgeworfene Bäume und Gebäudeteile. Erfahren Sie, ab welcher Windstärke ein Sturm gilt, wie Hagel definiert ist, welche Schäden nicht versichert sind und was zum Selbstbehalt vereinbart wird.
4.1 Versicherte Gefahren und Schäden
Wir leisten Entschädigungen für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden,
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft,
- als Folge eines vorgenannten Schadens an den versicherten Sachen,
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich die versicherten Sachen befinden, baulich verbunden sind,
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
4.2 Definition Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 Kilometer/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke acht unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein können.
4.3 Definition Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
4.4 Nicht versicherte Schäden
4.4.1 an den versicherten Sachen
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut,
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung,
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
4.4.2 an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen
Wir leisten keine Entschädigungen für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
- Laden- und Schaufensterscheiben.
4.5 Besondere Vereinbarung zum Selbstbehalt
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn ein Sturm oder Hagel direkt auf Ihr Gebäude oder versicherte Sachen einwirkt oder Gegenstände wie Bäume und Gebäudeteile darauf wirft – auch bei baulich verbundenen Gebäuden und bei Folgeschäden. Als Sturm gilt dabei mindestens Windstärke acht, Hagel meint Eiskörner. Bestimmte Schäden wie Sturmflut, andere Elementargefahren oder Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden sind ausgenommen. Vom errechneten Betrag wird der im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 Kilometer/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke acht unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Welche Schäden sind bei Sturm und Hagel nicht versichert?
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut, das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen, durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den darin befindlichen Sachen sowie an Laden- und Schaufensterscheiben wird keine Entschädigung geleistet.
Wie wirkt sich der Selbstbehalt aus?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.