In der Wohngebäudeversicherung der ARAG legt der Tarif Wert 1914 fest, welche besonderen Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften Sie vor dem Versicherungsfall einhalten müssen – etwa zur Instandhaltung, Kontrolle und zum Absperren wasserführender Anlagen – und welche Folgen eine Verletzung dieser Pflichten hat.
16.1 Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie:
- die versicherten Sachen, insbesondere Wasser führende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen,
- nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
16.2 Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzen Sie eine der in Ziffer 16.1 genannten Obliegenheiten, sind wir unter den in Teil H Ziffern 8.1 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Sie verpflichten sich, Ihr Gebäude in gutem Zustand zu halten und Schäden zeitnah beheben zu lassen. Besonders bei wasserführenden Anlagen ist Vorsicht geboten: Leerstehende Gebäude sollten Sie regelmäßig kontrollieren, und in der kalten Jahreszeit müssen Sie entweder heizen und kontrollieren oder das Wasser absperren und entleeren. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich einhalten?
Sie müssen die versicherten Sachen – insbesondere wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen – in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel und Schäden unverzüglich beseitigen lassen sowie nicht genutzte Gebäude regelmäßig kontrollieren und wasserführende Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ müssen Sie dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Verletzen Sie eine der in Ziffer 16.1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Teil H Ziffern 8.1 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen Sie zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Dokumentversion: 2020.08