In der Wohngebäudeversicherung der ARAG bestimmt sich die Prämie im Tarif Wert 1914 aus Versicherungssumme, Prämiensatz, Anpassungsfaktor und Gebäudealterungsfaktor. Erfahren Sie, wie sich die Jahresprämie berechnet, wie der Anpassungsfaktor jährlich über Baupreis- und Tariflohnindex ermittelt wird und wie Sie einer Prämienerhöhung widersprechen können.
12.1 Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind die Versicherungssumme „Wert 1914“, der vereinbarte Prämiensatz, der Anpassungsfaktor (siehe Ziffer 12.2.1) sowie der Gebäudealterungsfaktor (siehe Ziffer 12.3.2).
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation:
- der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungswert „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz) mit
- dem vereinbarten Gebäudealterungsfaktor und mit
- dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
12.2 Anpassung der Prämie aufgrund Änderung des Baupreis- und Tariflohnindexes
12.2.1 Anpassungsfaktor
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 10.1.1) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
12.2.2 Ermittlung des Anpassungsfaktors
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt, und zwar der jeweilige Index auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
12.2.3 Widerspruch der Prämienerhöhung
Sie können einer Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung (siehe Ziffer 10.1.2) in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr.
Ihr Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
12.3 Anpassung der Prämie aufgrund Änderung des Gebäudealters
Das Gebäudealter kann Einfluss auf den Schadenbedarf und damit auf die Prämie haben. Deshalb können sich für Gebäude unterschiedlichen Alters unterschiedliche Prämien ergeben.
12.3.1 Gebäudealterungsfaktor
Das Verhältnis des Schadenbedarfs von Gebäuden eines jeden Alters zum Schadenbedarf von Gebäuden wird durch den Gebäudealterungsfaktor abgebildet. Die Gebäudealterungsfaktoren gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrags.
Sie betragen entsprechend dem Gebäudealter:
- Gebäudealter < 1: Alterungsfaktor 0,568
Was bedeutet das konkret?
Die Prämie im Tarif Wert 1914 ergibt sich, indem die Grundprämie 1914 mit dem Gebäudealterungsfaktor und dem gültigen Anpassungsfaktor multipliziert wird. Der Anpassungsfaktor wird jährlich zum 1. Januar anhand der Entwicklung von Baupreisindex und Tariflohnindex neu bestimmt. Steigt die Prämie, haben Sie ein Widerspruchsrecht. Das Gebäudealter kann über den Gebäudealterungsfaktor die Höhe der Prämie beeinflussen.
Häufige Fragen
Wie wird die Jahresprämie berechnet?
Die Jahresprämie wird durch Multiplikation der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungswert „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz) mit dem vereinbarten Gebäudealterungsfaktor und mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor berechnet.
Wie wird der Anpassungsfaktor ermittelt?
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar entsprechend der Veränderung des Baupreisindexes für Wohngebäude (Mai des Vorjahres) und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (April des Vorjahres). Der Baupreisindex wird zu 80 Prozent, der Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Kann ich einer Prämienerhöhung widersprechen?
Ja. Sie können der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Erhöhung wird dann nicht wirksam.
Was passiert bei einem Widerspruch gegen die Prämienerhöhung?
Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung in Kraft, zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des im Mai des Vorjahres geltenden Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr. Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Warum beeinflusst das Gebäudealter die Prämie?
Das Gebäudealter kann Einfluss auf den Schadenbedarf und damit auf die Prämie haben. Deshalb können sich für Gebäude unterschiedlichen Alters unterschiedliche Prämien ergeben. Das Verhältnis wird durch den Gebäudealterungsfaktor abgebildet, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt.