Verkaufen Sie ein versichertes Gebäude, regelt die Wohngebäudeversicherung der ARAG im Tarif Wert 1914, wie der Erwerber in den Vertrag eintritt, welche Kündigungsrechte für Versicherer und Käufer gelten und welche Anzeigepflichten Sie beim Eigentumsübergang beachten müssen.
18.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Veräußern Sie die versicherte Sache, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (bei Immobilien das Datum des Grundbucheintrags) an Ihre Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer ein.
Sie und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
Wir müssen den Eintritt des Erwerbers erst gegen uns gelten lassen, wenn wir hiervon Kenntnis erlangen.
18.2 Kündigungsrecht nach Eigentumsübergang
Wir sind berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
Im Falle der Kündigung haften Sie allein für die Prämie.
18.3 Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist uns von Ihnen oder dem Erwerber unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Ist die Anzeige unterblieben, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und wir nachweisen, dass wir den mit Ihnen vereinbarten Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Abweichend davon sind wir zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätten zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls unsere Frist für die Kündigung abgelaufen war und wir nicht gekündigt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr versichertes Gebäude verkaufen, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Käufer dürfen den Vertrag anschließend innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Wichtig ist, dass der Verkauf dem Versicherer rasch in Textform gemeldet wird – sonst kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Häufige Fragen
Wann geht der Vertrag auf den Käufer über?
Der Erwerber tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs in den Vertrag ein. Bei Immobilien ist dies das Datum des Grundbucheintrags.
Wer zahlt nach dem Verkauf die Prämie?
Sie und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Im Falle einer Kündigung haften Sie allein für die Prämie.
Welche Kündigungsrechte bestehen nach dem Eigentumsübergang?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen.
Muss der Verkauf gemeldet werden?
Ja. Die Veräußerung ist dem Versicherer von Ihnen oder dem Erwerber unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt?
Unterbleibt die Anzeige, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und er nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt jedoch leistungspflichtig, wenn ihm die Veräußerung zum maßgeblichen Zeitpunkt bekannt war oder wenn seine Kündigungsfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls abgelaufen war und nicht gekündigt wurde.
Dokumentversion: 2020.08