In der Wohngebäudeversicherung der ARAG im Tarif Wert 1914 zählen zu den versicherten Sachen die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück. Hier erfahren Sie, was als Gebäude, Zubehör oder Nebengebäude gilt – und welche Sachen wie Fotovoltaikanlagen oder gespeicherte Daten ausgeschlossen sind.
5.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs (versicherte Sachen)
Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör, einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen, auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weiterhin sind die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Nebengebäude (siehe Ziffer 5.2.6) insgesamt bis zu der im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenze (Neuwert gemäß Ziffer 10.1.2) mitversichert. Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
5.2 Definitionen der versicherten Sachen
5.2.1 Definition „Gebäude“:
Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
5.2.2 Definition Gebäudebestandteile:
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
5.2.3 Definition Gebäudezubehör:
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
5.2.4 Definition Versicherungsgrundstück:
Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
5.2.5 Definition Grundstücksbestandteile:
Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen, außer Nebengebäude und Fotovoltaikanlagen.
5.2.6 Definition Nebengebäude:
Als Nebengebäude gelten mit dem Erdboden verbundene Bauwerke auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht integraler Bestandteil des Hauptgebäudes sind. Als Nebengebäude gelten die zu privaten Zwecken genutzten:
- Garagen, Carports
- Gewächs- und Gartenhäuser
- Schuppen, Scheunen, Stallungen und Heuschober
- Remisen
- Werkstätten
- Bootshäuser
- Saunen
5.3 Ausschlüsse (nicht versicherte Sachen)
5.3.1 Fotovoltaikanlagen:
Nicht versichert sind Fotovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
5.3.2 Nachträglich eingefügte Sachen:
Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte nicht aber ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen.
5.3.3 Gespeicherte Daten und Programme:
Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich das im Versicherungsschein genannte Gebäude samt fest eingefügter Bestandteile, Zubehör und der zugehörigen Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück. Auch privat genutzte Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser oder Schuppen sind bis zur vereinbarten Grenze mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen unter anderem Fotovoltaikanlagen, bestimmte nachträglich eingefügte Sachen und elektronisch gespeicherte Daten. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Nebengebäude wie Garagen mitversichert?
Ja. Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche, privat genutzte Nebengebäude – etwa Garagen, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Schuppen, Scheunen, Werkstätten, Bootshäuser oder Saunen – sind insgesamt bis zu der im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenze mitversichert. Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden.
Sind Fotovoltaikanlagen versichert?
Nein. Nicht versichert sind Fotovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen, zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.
Zählen Einbauküchen zu den versicherten Sachen?
Ja, wenn sie Gebäudebestandteil sind. Zu den Gebäudebestandteilen gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Was ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück bzw. die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, gilt als Versicherungsort der Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude ausschließlich zugehörig ist.
Sind elektronisch gespeicherte Daten mitversichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2020.08