In der Wohngebäudeversicherung der ARAG sind im Tarif Wert 1914 bestimmte Kosten mitversichert: Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten nach einem Versicherungsfall. Erfahren Sie, welche Leistungen umfasst sind und wie die Jahreshöchstentschädigung die Entschädigung begrenzt.
7.1 Aufräum- und Abbruchkosten
Versichert sind, sofern im Versicherungsschein vereinbart, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für:
- das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen
- das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz
- das Ablagern und Vernichten
7.2 Bewegungs- und Schutzkosten
Versichert sind, sofern im Versicherungsschein vereinbart, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Bewegungs- und Schutzkosten. Diese entstehen dadurch, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
7.3 Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die versicherten Kosten gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 ist auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko begrenzt. Diese gilt gemeinsam für:
- versicherte Kosten (Ziffer 7)
- Mehrkosten (Ziffer 8)
- Mietausfall/Mietwert (Ziffer 9)
Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
Aufwendungen, die Sie zur Abwicklung oder Minderung des Schadens machen, werden nur insoweit ersetzt, als sie mit der Entschädigung zusammen die Jahreshöchstentschädigung nicht übersteigen. Dies gilt nicht, wenn die Aufwendungen auf unserer Weisung beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden an Ihrem Gebäude können nicht nur die reinen Reparaturkosten anfallen. Auch das Aufräumen, der Abbruch, der Abtransport von Trümmern sowie das Bewegen oder Schützen anderer Sachen können Geld kosten. Diese Nebenkosten sind mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein vereinbart wurden. Für alle diese Leistungen zusammen gilt jedoch eine gemeinsame Obergrenze pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei den Aufräum- und Abbruchkosten versichert?
Versichert sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz sowie für das Ablagern und Vernichten – sofern im Versicherungsschein vereinbart.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Kosten, die entstehen, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Sie sind versichert, sofern im Versicherungsschein vereinbart.
Wie ist die Entschädigung für versicherte Kosten begrenzt?
Die Entschädigung ist auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko begrenzt. Diese gilt gemeinsam für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) sowie Mietausfall/Mietwert (Ziffer 9).
Werden Aufwendungen zur Schadenminderung immer erstattet?
Aufwendungen zur Abwicklung oder Minderung des Schadens werden nur insoweit ersetzt, als sie zusammen mit der Entschädigung die Jahreshöchstentschädigung nicht übersteigen. Ausgenommen sind Aufwendungen, die auf unserer Weisung beruhen.
Fallen alle Schäden eines Jahres unter dieselbe Grenze?
Ja. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2020.08