Die Wohngebäudeversicherung der ARAG im Tarif Wert 1914 leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Jede Gefahrengruppe lässt sich auch einzeln versichern. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
1.1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall)
Wir leisten Entschädigungen für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
1.1.1 Feuer:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
1.1.2 Leitungswasser
1.1.3 Sturm, Hagel:
- Sturm
- Hagel
Jede der Gefahrengruppen nach Ziffern 1.1.1 bis 1.1.3 kann auch einzeln versichert werden.
1.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden (generelle Ausschlüsse)
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
1.2.1 Ausschluss Krieg:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion oder Aufstand
1.2.2 Ausschluss Innere Unruhen
1.2.3 Ausschluss Kernenergie:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung oder
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder dadurch abhandenkommen. Abgedeckt sind die drei Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, die sich einzeln oder zusammen absichern lassen. Für bestimmte Ereignisse wie Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie besteht dagegen kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung), Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Kann ich die Gefahrengruppen einzeln versichern?
Ja. Jede der Gefahrengruppen nach den Ziffern 1.1.1 bis 1.1.3 kann auch einzeln versichert werden.
Welche Schäden sind generell ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Für welche Schäden wird eine Entschädigung geleistet?
Es wird für versicherte Sachen geleistet, die durch eine versicherte Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Dokumentversion: 2020.08