Die Wohngebäudeversicherung der ARAG ersetzt im Tarif Wert 1914 den Mietausfall samt fortlaufender Mietnebenkosten sowie den ortsüblichen Mietwert selbst bewohnter Räume, wenn diese nach einem Versicherungsfall unbenutzbar werden – inklusive Haftzeit und Regelungen für gewerblich genutzte Räume.
9.1 Mietausfall, Mietwert
Wir ersetzen:
- den Mietausfall, einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben,
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die Sie selbst bewohnen und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind, falls Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Wir ersetzen auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (zum Beispiel Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
9.2 Haftzeit
Ein Mietausfall oder Mietwert wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für die im Versicherungsschein genannten Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Ein Mietausfall oder Mietwert wird nur insoweit ersetzt, sofern Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.
Die Entschädigung ist zusätzlich auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) und Mietausfall/Mietwert (Ziffer 9) begrenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
9.3 Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude durch einen Versicherungsfall so beschädigt, dass Wohnräume nicht mehr nutzbar sind, springt die Versicherung ein: Fällt bei vermieteten Räumen die Miete zu Recht ganz oder teilweise aus, wird dieser Ausfall samt fortlaufender Nebenkosten ersetzt. Bewohnen Sie die betroffenen Räume selbst, wird der ortsübliche Mietwert erstattet. Die Leistung läuft, bis die Räume wieder nutzbar sind – begrenzt durch die im Versicherungsschein genannte Dauer und die Jahreshöchstentschädigung. Auch für gewerblich genutzte Räume lässt sich dieser Schutz vereinbaren.
Häufige Fragen
Was wird bei Mietausfall ersetzt?
Ersetzt wird der Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.
Was gilt, wenn ich die Räume selbst bewohne?
Dann wird der ortsübliche Mietwert der Wohnräume einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts ersetzt, wenn diese infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind und Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Wie lange wird der Mietausfall oder Mietwert ersetzt?
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für die im Versicherungsschein genannten Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Voraussetzung ist, dass Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.
Sind auch gewerblich genutzte Räume abgesichert?
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja. Die Entschädigung ist zusätzlich auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) und Mietausfall/Mietwert (Ziffer 9) begrenzt. Alle Schäden im laufenden Versicherungsjahr fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.