Der Versicherungsschutz der ARAG Tierkrankenversicherung im Tarif Rechtsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Hier erfahren Sie, wo Sie Ihre Rechtsinteressen verfolgen können, welche Ausnahme im Verwaltungs- und Steuer-Rechtsschutz gilt und wie der Schutz bei Aufenthalten außerhalb des Geltungsbereichs aussieht.
Hier gilt Ihr Versicherungsschutz:
6.1 Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Ausnahme: Im Verwaltungs- und im Steuer-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen Gerichts (siehe Ziffer 1.2.2 und 1.2.3).
6.2 Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu den im Versicherungsschein genannten Höchstbeträgen in folgenden Fällen:
- Der Versicherungsfall tritt während eines bis zu ein Jahr dauernden Aufenthalts ein.
- Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Ziffer 6.1).
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Ihr Rechtsschutz greift in einem festgelegten geografischen Raum – dazu zählen Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie einige Atlantikinseln. Für Verwaltungs- und Steuer-Rechtsschutz ist ein deutsches Gericht Voraussetzung. Sind Sie vorübergehend außerhalb dieses Gebiets unterwegs, kann unter bestimmten Bedingungen dennoch ein Kostenschutz bestehen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren, wenn dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Gilt der Schutz im Verwaltungs- und Steuer-Rechtsschutz überall?
Nein. Im Verwaltungs- und im Steuer-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen Gerichts (siehe Ziffer 1.2.2 und 1.2.3).
Bin ich auch außerhalb des Geltungsbereichs versichert?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs werden die Kosten bis zu den im Versicherungsschein genannten Höchstbeträgen getragen, wenn der Versicherungsfall während eines bis zu ein Jahr dauernden Aufenthalts eintritt und der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein darf.
Wie lange darf der Auslandsaufenthalt dauern?
Der Versicherungsfall muss während eines bis zu ein Jahr dauernden Aufenthalts eintreten, damit außerhalb des Geltungsbereichs Kosten bis zu den im Versicherungsschein genannten Höchstbeträgen getragen werden.
Dokumentversion: 2024.10