Bei der Tierkrankenversicherung der ARAG geht ein Ersatzanspruch gegen Dritte auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt – erfahren Sie, welche Ausnahmen bei häuslicher Gemeinschaft gelten und welche Obliegenheiten Sie zur Sicherung dieser Ansprüche beachten müssen.
15.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme stellt dar, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
15.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns wirken Sie bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit.
Folgen bei Verletzung dieser Obliegenheit:
- Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können.
- Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt die Versicherung Ihren Schaden, so tritt sie in Ihre Ansprüche gegenüber einem verantwortlichen Dritten ein und kann diese selbst verfolgen. Bei Personen aus Ihrem häuslichen Umfeld gilt das grundsätzlich nicht – außer der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Sie sollten Ihre Ansprüche form- und fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen, da eine Verletzung dieser Mitwirkung Leistungsnachteile zur Folge haben kann.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf die ARAG über, soweit sie den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Obliegenheiten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch die ARAG, soweit erforderlich, mitzuwirken.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist die ARAG insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als sie dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung ist sie berechtigt, ihre Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.