Die Tierkrankenversicherung der ARAG enthält eine Leistungsupdate-Garantie: Werden neue Versicherungsbedingungen eingeführt, profitieren auch bestehende, ungekündigte Verträge automatisch von beitragsfreien Leistungsverbesserungen – ohne gesonderte Vereinbarung.
Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungsverbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für bestehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ABTKV 2021 zugrunde liegen.
Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Sie gelten für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Verbessern sich die Versicherungsbedingungen ohne zusätzlichen Beitrag, gelten diese Vorteile automatisch auch für Ihren bereits laufenden Vertrag. Sie müssen dafür nichts unterschreiben oder gesondert vereinbaren. Wichtig ist nur, dass der Versicherungsfall nach dem Zeitpunkt eintritt, ab dem die neuen Bedingungen gültig sind.
Häufige Fragen
Was ist die Leistungsupdate-Garantie?
Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungsverbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für bestehende, ungekündigte Verträge, denen die ABTKV 2021 zugrunde liegen.
Muss ich für die Leistungsverbesserungen etwas vereinbaren?
Nein. Die Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit der neuen Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.
Für welche Versicherungsfälle gelten die verbesserten Leistungen?
Die Leistungsverbesserungen gelten für Versicherungsfälle, die nach dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Versicherungsbedingungen eintreten.
Gilt die Garantie auch für bestehende Verträge?
Ja. Die beitragsfreien Leistungsverbesserungen gelten auch für bestehende, ungekündigte Verträge, denen die ABTKV 2021 zugrunde liegen.
Dokumentversion: 2024.10