Die Tierkrankenversicherung der ARAG regelt klar, wie lange der Vertrag läuft und wann er endet: von der stillschweigenden Verlängerung um ein Jahr über Kündigungsfristen bei mehrjährigen Verträgen bis zur zeitanteiligen Beitragserstattung, wenn ein Tier durch Verkauf oder Tod aus Ihrem Gewahrsam ausscheidet.
7.1 Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
7.2 Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Dauer des Vertrages von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Vertrages eine Kündigung zugegangen ist.
7.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
7.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
7.5 Veräußerung versicherter Tiere, Wegfall des versicherten Interesses
Scheidet das Tier nachweislich durch Veräußerung oder Tod aus Ihrem Gewahrsam aus, so endet zu diesem Zeitpunkt das Versicherungsverhältnis für dieses Tier.
Der für das betroffene Tier angefallene Beitrag wird ab dem Eingang der Mitteilung an uns über die Veräußerung oder das Ableben zeitanteilig zurückerstattet.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Ist er auf mindestens ein Jahr angelegt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr – es sei denn, eine Seite kündigt rechtzeitig vorher. Kürzere Verträge enden von selbst. Fällt ein Tier durch Verkauf oder Tod weg, endet für dieses Tier der Schutz und bereits gezahlte Beiträge werden anteilig zurückgezahlt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Dauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der stillschweigenden Verlängerung?
Eine Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit zugegangen sein, damit sich der Vertrag nicht verlängert.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert bei Verkauf oder Tod des Tieres?
Scheidet das Tier nachweislich durch Veräußerung oder Tod aus Ihrem Gewahrsam aus, endet zu diesem Zeitpunkt das Versicherungsverhältnis für dieses Tier. Der angefallene Beitrag wird ab Eingang Ihrer Mitteilung zeitanteilig zurückerstattet.