Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung der ARAG können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer erbrachten Leistung oder einer Leistungsklage. Wann die Kündigung wirksam wird, welche Fristen gelten und wann das Kündigungsrecht in den TierProtect-Tarifen erlischt, erfahren Sie hier.
8.1 Kündigungsrecht:
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Unser Recht auf ordentliche Kündigung erlischt in TierProtect OP Komfort und TierProtect OP Premium, sowie TierProtect Komfort und TierProtect Premium nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn, insofern der Vertrag bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Unsere Rechte zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffern 3.2, 9.2 und 10.2 bleiben davon unberührt.
8.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer:
Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
8.3 Kündigung durch Versicherer:
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen der Tierkrankenversicherung eine Leistung erbracht wurde oder eine Leistungsklage erhoben wurde, haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Für diese Kündigung gilt eine zeitliche Grenze von einem Monat. Kündigen Sie selbst, wirkt Ihre Kündigung sofort mit Zugang – Sie können sie aber auch auf einen späteren Zeitpunkt legen. Kündigt der Versicherer, greift die Kündigung erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen. In den genannten TierProtect-Tarifen endet das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Sie oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss Ihnen oder dem Versicherer spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Ab wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Wann erlischt das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers?
In TierProtect OP Komfort, TierProtect OP Premium, TierProtect Komfort und TierProtect Premium erlischt das ordentliche Kündigungsrecht nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn, sofern der Vertrag bis dahin ununterbrochen bestanden hat. Die Rechte zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffern 3.2, 9.2 und 10.2 bleiben davon unberührt.