In der Tierkrankenversicherung der ARAG legt der Tarif Rechtsschutz fest, wann kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei Krieg, Nuklear- und genetischen Schäden, Bauvorhaben, der Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie bei vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfällen. Ein Überblick über alle Ausschlüsse und Ausnahmen.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit:
- 2.1.1 Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
- 2.1.2 Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
2.1.3
- 2.1.3.1 dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll
- 2.1.3.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es bzw. ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
- 2.1.3.3 der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, dieses Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es bzw. ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter 2.1.3 genannten Vorhaben haben Sie keinen Rechtsschutz.
2.2 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren.
(Beispiel: Ihr Hund soll jemand anderes gebissen haben. Der Verletzte fordert von Ihnen Schadenersatz. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.)
Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Besitzer einer Hundepension verlangt von Ihnen Schadenersatz, weil Ihre Katze in der Pension ein teures Gemälde zerkratzt haben soll. Dies ist aufgrund des Pensions-Vertrages über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.)
2.3 Sie wollen gegen die ARAG SE oder ihr Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
2.4 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr:
- 2.4.1 vor Verfassungsgerichten oder
- 2.4.2 vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof).
Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
2.5 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
2.6 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
2.7 Sie haben den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt. Wird dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, unsere Leistungen zurückzuzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht zeigt als unverbindliche Lesehilfe, in welchen Situationen der Rechtsschutz im Rahmen der Tierkrankenversicherung nicht greift. Dazu zählen unter anderem Ereignisse wie Krieg oder Erdbeben, Nuklear- und genetische Schäden, Vorhaben rund um Grundstücke und Gebäude, die reine Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie Verfahren gegen den Versicherer selbst. In einigen Punkten gelten ausdrückliche Ausnahmen, etwa bei medizinischer Behandlung oder bei Schadenersatz aus einer Vertragsverletzung.
Häufige Fragen
Ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen mitversichert?
Nein. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist grundsätzlich ausgeschlossen; sie ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schadenersatzanspruch auf einer Vertragsverletzung beruht – dann besteht Schutz über den Vertrags-Rechtsschutz.
Gilt der Ausschluss für Nuklear- und genetische Schäden immer?
Der Ausschluss für Nuklearschäden und genetische Schäden gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
Besteht Rechtsschutz bei Verfahren gegen die ARAG selbst?
Nein. Wenn Sie gegen die ARAG SE oder ihr Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen wollen, besteht kein Versicherungsschutz.
Was passiert bei einem vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfall?
Haben Sie den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt, besteht kein Versicherungsschutz. Wird dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, die Leistungen zurückzuzahlen.
Sind Bau- und Grundstücksvorhaben abgedeckt?
Nein. Interessenwahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks, der Planung oder Errichtung eines Gebäudes sowie genehmigungs- oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderungen sind ausgeschlossen. Auch die Finanzierung dieser Vorhaben ist nicht abgedeckt.
Dokumentversion: 2024.10