Bei der Tierkrankenversicherung der ARAG wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug – was zu Schadenersatz, Mahnung, Leistungsfreiheit und sogar zur Kündigung führen kann.
4.1 Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu:
- Monatsbeginn,
- Vierteljahresbeginn,
- Halbjahresbeginn,
- Jahresbeginn oder
- zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
4.2 Verzug und Schadenersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben.
Sind Sie mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
4.3 Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Sie auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, sind wir von der Pflicht zur Leistung frei.
4.5 Kündigung nach Mahnung
Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist zur Zahlung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Ablauf der Frist wird die Kündigung wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf müssen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen.
4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist veranlasst wird.
Unsere Leistungsfreiheit nach Absatz 4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist die regelmäßige Zahlung nach dem ersten Beitrag. Wann er fällig wird, hängt von Ihrer gewählten Zahlungsweise ab. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie automatisch in Verzug. Nach einer schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung kann es dazu kommen, dass wir im Schadenfall nicht leisten oder den Vertrag kündigen. Wer den offenen Betrag rechtzeitig nachzahlt, kann eine ausgesprochene Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen noch abwenden.
Häufige Fragen
Wann wird der Folgebeitrag fällig?
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Welche Frist gilt bei einer Mahnung?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch rückgängig gemacht werden?
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Ist die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Bin ich nach einer Mahnung im Schadenfall abgesichert?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder Kosten in Verzug, sind wir von der Pflicht zur Leistung frei.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10