Bei der Tierkrankenversicherung der ARAG erhält der Versicherer im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitragsteil, der dem tatsächlich bestandenen Versicherungsschutz entspricht. Wie sich der Beitrag oder eine Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung sowie bei fehlendem versicherten Interesse berechnet, wird hier verständlich erläutert.
6.1 Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
6.2.1 Widerruf
Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung zum Widerruf auf folgende Punkte hinweisen:
- das Widerrufsrecht,
- die Rechtsfolgen des Widerrufs sowie auf
- den zu zahlenden Betrag
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
6.2.2 Rücktritt
Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
6.2.3 Anfechtung
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung von uns wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
6.2.4 Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.
6.2.5 Fehlendes versichertes Interesse bei Beginn
Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, zahlen Sie den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Je nach Grund für die Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung – gelten unterschiedliche Regeln dazu, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr anfällt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Vertragstext.
Häufige Fragen
Welcher Beitrag steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu?
Dem Versicherer steht nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was gilt bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, wird nur der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallende Teil der Beiträge erstattet. Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, wird zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag erstattet – dies gilt jedoch nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen haben.
Was passiert bei einem Rücktritt wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags?
Wird der Vertrag durch Rücktritt beendet, weil der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht, sind Sie nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet; der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Was geschieht bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.