In der Tierkrankenversicherung der ARAG werden die Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Erfahren Sie außerdem, wie die Versicherungsperiode festgelegt ist und wann sie ein Jahr oder die vereinbarte Vertragsdauer beträgt.
2.1 Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Die Zahlung erfolgt entweder:
- monatlich,
- vierteljährlich,
- halbjährlich oder
- jährlich.
2.2 Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Dauer des Vertrages länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Dauer des Vertrages.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag im Voraus – in welchem Rhythmus, hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Zur Auswahl stehen monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen. Die Versicherungsperiode umfasst dabei in der Regel ein Jahr; nur bei einer kürzeren Vertragsdauer richtet sie sich nach dieser Dauer.
Häufige Fragen
Wann werden die Beiträge gezahlt?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt.
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Die Zahlung erfolgt entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Dauer des Vertrages länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr?
Ist die vereinbarte Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Dauer des Vertrages.